Welche Sicherheitssysteme gibt es für das Onlinebanking?
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Ab dem ersten Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erhoben. Diese pauschale Form der Besteuerung soll eine Vereinfachung darstellen, nicht zuletzt aber auch kräftig Geld in die Staatskassen bringen. Auf Kapitalerträge, egal ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, wird dann ab 2009 der pauschale Abgeltungssteuersatz von 25 % erhoben. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, in der Summe dann 28 %.
Steuerfrei bleiben Kapitalerträge nur bis zum so genannten Sparerfreibetrag ( Sparerpauschbetrag ), welcher derzeit in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1602 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner gewährt wird.
Der Entwurf zur Abgeltungssteuer ist vor allem für jene eine Steuererleichterung, die einen sehr hohen persönlichen Steuersatz haben und vorwiegend auf festverzinsliche Geldanlagen setzen. Diese müssen dann Kapitalerträge die den Sparerpauschbetrag überschreiten, nicht mehr wie bisher zum persönlichen Steuersatz versteuern.
Besonders hart trifft die Abgeltungssteuer jene Anleger, die langfristig auf Zertifikate, Aktien und Fonds setzen. Bisher waren deren Kursgewinne nach einer 12monatigen Haltefrist steuerfrei.
Auch wenn der persönliche Steuersatz unter dem der Abgeltungssteuer liegt, ist die neue Regelung ein Nachteil. Da die Kreditinstitute die Abgeltungssteuer pauschal an das Finanzamt abführen, erhalten Geringverdiener die zuviel geleisteten Abgaben erst mit der Abgabe ihrer Steuererklärung im nächsten Jahr zurück.
Nur schwerlich lässt sich die Abgeltungssteuer umgehen. Zum einen gilt für Aktien und Fonds ein Bestandsschutz bis zum 31.12.2008, bis zu diesem Datum erworbene Anteile werden nach der alten Regelung behandelt.
Zum anderen werden gerade offene Immobilienfonds und geschlossene Immobilienfonds wieder interessant. Hier gilt weiter die 10jährige Spekulationsfrist, was diese Form der Geldanlage in Zukunft attraktiver machen dürfte. Ein besonderes Schmankerl sind Immobilienfonds, deren Portfolio größtenteils aus Auslandsimmobilien besteht, diese bleiben von der Abgeltungssteuer weitestgehend verschont.
Eine weitere Alternative stellen Kapitalversicherungen und die Altersvorsorge mit der Riester-Rente dar. Werden über den Versicherungsmantel zum Beispiel Fondsanteile erworben, fällt keine Abgeltungssteuer an. Beachten Sie allerdings, dass die zum Teil sehr hohen Abschlussgebühren für Kapitalversicherungen, den Renditevorteil schnell auffressen können.
Torsten Breitag
Info [at] Stichwort-Finanzen.de
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Kommentare
Finanzberater Uwe Michael Tschischka [Gast]
In Verbindung mit der Abgeltungssteuer gibt es eine Reihe von verschiedenen Empfehlungen. Dachfonds, Superfonds oder Multi-Asset Fonds, Indexfonds, die besten Aktienfonds, Schiffsfonds (Schiffsbeteiligungen), Fondspolicen, Riester-Verträge, Fondssparpläne mit Top-Fonds...
Für den Laien ist es schwer, die einzelnen Empfehlungen in der Qualität zu unterscheiden. Hierfür müsste auch eine Analyse durchgeführt werden mit den tatsächlich erzielten Gewinne in der Vergangenheit. Zumindest ein paar grundlegende Informationen kann man auf der Webseite http://www.2009-abgeltungssteuer.de/kompetente-finanzkonzepte.html
und den verbundenen Seiten erhalten. Empfehlenswert ist es bestimmt, sich mit dem Thema der Abgeltungssteuer zu befassen, weil man im Jahr 2008 mit guten Anlagen die Abgeltungssteuer auf zukünftige Kursgewinne (bei z.B. Aktienfonds) sparen kann.