Gute Geschäftsideen finden und Unternehmen gründen
Wer eine zündende Idee für ein Unternehmen hat, sollte sich möglichst viele Informati... mehr

Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung an den Schuldner, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen. Ohne Widersprucheinlegung kann der Gläubiger danach nach Beantragung eines Vollstreckungsbescheides die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben. Das Besondere am Mahnbescheid ist das einfache Verfahren. Abhängig vom Bundesland, in dem der Gläubiger seinen Wohnsitz hat, kann der Mahnbescheid manuell oder online beim zuständigen Amts- (oder Arbeits-)Gericht beantragt werden. Der Rechtspfleger prüft dann im sogenannten gerichtlichen Mahnverfahren, ob formelle Voraussetzungen und Schlüssigkeit gegeben sind. Ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist, wird dagegen nicht geprüft. Das gerichtliche Mahnverfahren soll so eine schnelle und kostengünstige Alternative zum Klageverfahren bieten, indem ein Urteil zur Zwangsvollstreckung berechtigt.

Vor der Einleitung eines gerichtlichen Mahnbescheides sollte Folgendes beachtet werden:
• Die Forderung sollte durch Schriftstücke nachweisbar berechtigt sein.
Wird gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, wird die Berechtigung der Forderung geprüft. Ist diese nicht beweisbar (auch wenn sie berechtigt ist), muss der Gläubiger bzw. Antragsteller des Mahnbescheides die Kosten des Verfahrens tragen.
• Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert worden sein und sich in Zahlungsverzug befinden. Es empfiehlt sich außerdem, in der letzten Mahnung bei Zahlungsverzug die Einleitung gerichtlicher Schritte anzukündigen.
• Der Mahnbescheid ist nur wirksam, wenn er zugestellt worden ist. Sollte der Aufenthaltsort des Schuldners nicht eindeutig feststehen, macht ein Antrag keinen Sinn und verursacht unnötige Kosten.
Ist der Schuldner zahlungsunfähig, muss auch bei berechtigter Forderung der Gläubiger die Kosten tragen. Er kann evtl. zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Gläubiger wieder zahlungsfähig ist, seinen Schaden geltend machen. Mit einem Mahnbescheid kann 30 Jahre in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollstreckt werden, ansonsten verjähren Forderungen schon nach 2-4 Jahren. Steht allerdings von vornherein fest, dass der Schuldner dauerhaft zahlungsunfähig sein wird, verursacht ein gerichtliches Mahnverfahren unnötige Kosten.
Den Einzug Ihrer Forderung- ob außergerichtlich, mit Mahnbescheid oder in einem Klageverfahren - können spezialisierte Dienstleister für Sie übernehmen. Handelt es sich hierbei um einen Rechtsanwalt, bleibt das Inkasso in jeder Phase in einer Hand.
Wer eine zündende Idee für ein Unternehmen hat, sollte sich möglichst viele Informati... mehr
Kommentare