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Steuerberater werden kann man nur, wenn man auch zur Steuerberaterprüfung zugelassen wird. Das (Fach-)Hochschulstudium bildet den akademischen Weg und setzt den erfolgreichen Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums voraus. Im Anschluss daran ist eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrecht zu absolvieren. Wie lange die Praxis dauert, hängt von der Anzahl der Semester in der Regelstudienzeit ab, die das abgeschlossene Hochschulstudium betragen hat.
Die Regelstudienzeit ist relevant
Beim Minimum von 8 Semestern sind es zwei Jahre, bei weniger als 8 Semestern drei Jahre praktische Arbeit, die auf das Studium folgt. Im Übrigen wird keine Unterscheidung mehr getroffen zwischen Universität und Fachhochschule. Ausschlaggebend ist allein die Regelstudienzeit des Studiengangs. Die Berufsakademie hat für ihre Studiengänge eine Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern und damit eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens drei Jahre.

Der Weg über die Berufspraxis
Der andere Weg, um Steuerberater zu werden, ist der berufspraktische Weg über eine kaufmännische Berufsausbildung. Nach der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung folgen zehn Jahre praktische Tätigkeit auf dem Steuerrechtsgebiet, dann kann die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfolgen In den meisten Fällen bildet die Grundlage die Ausbildung zum Steuerfachangestellten, wobei hier der zu absolvierende Zeitraum auf sieben Jahre reduziert werden kann, für den Fall, dass die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerwirt erfolgreich abgelegt wird. Außerdem können noch Beamte des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung zur Steuerberaterprüfung zugelassen und so Steuerberater werden, wenn sie mindestens sieben Jahre praktische Tätigkeit nach bestandener Laufbahnprüfung nachweisen können.
Die Steuerberaterprüfung besteht aus vier Prüfungen
Die Steuerberaterprüfung wird in der Regel vor den Oberfinanzdirektionen abgelegt, die meist als Mittelbehörde für die Finanzministerien der Länder fungieren. Wer Steuerberater werden will, muss die Steuerberaterprüfung bestehen die aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammengesetzt wird. Um in die mündliche Prüfung zu gelangen müssen die drei schriftlichen Arbeiten mit mindestens einem Schnitt von 4,5 bestanden sein.
Steuerberater werden von der Steuerberaterkammer bestellt
Jede schriftliche Prüfung dauert sechs Zeitstunden, die Prüfungen werden auf drei aufeinander folgenden Tagen geschrieben. Wer diese schriftlichen und mündlichen Prüfungen bestanden hat, kann aber erst Steuerberater werden, wenn er von der Steuerberaterkammer bestellt wird. Dazu muss die persönliche Eignung wie zum Beispiel geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ohne strafgerichtliche Verurteilungen, gegeben sein. Außerdem muss eine Deckungszulage der Berufshaftpflicht nachgewiesen werden. Steuerberater werden ist gar nicht so leicht.
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Kommentare
Daniel Dee [Gast]
...aber die Linzenz zum Gelddrucken :-)
ESTEBE.de [Gast]
Damit das nicht passiert, schlage ich die Annahme einer Beratungbereitstellung über www.estebe.de vor.
Gruß
Jörg Kelsch
ESTEBE.de [Gast]
Damit Ihnen das nicht passiert: Lassen Sie sich als Mandant nicht als Gelddruckmaschine missbrauchen.
www.estebe.de
Adriani [Gast]
Hallo,
Ich habe eine Frage:
Wenn man Steuerberater werden will und zunächst eine Berufsakademie besucht, wo die Studienzeit weniger als 8 Semester beträgt, warum muss man noch 3 Jahre Praxiserfahrung haben? Denn während der Berufsakademie sammelt der Studierende ohne hin schon Praxiserfahrung dadurch, dass er ja während des Studiums in einem Betrieb arbeitet.
Ich danke im Voraus!
Gruß, Adriani
Anne [Gast]
Sehr informativ, gut und übersichtlich geschrieben --> Danke! ;D
Nika [Gast]
Hallo, danke für diese Informationen!
Ich hätte eine Frage: gilt auch Studienabschluss (Rechtswissenschaften), den man im Ausland gemacht hat oder man muss unbedingt einen deutschen Abschluss haben?
Danke im Voraus!
LG,
Nika
Jens [Gast]
Hallo, ich hab mal eine für mich sehr wichtige Frage bzgl. Strafregister und dem Wunsch als Steuereberater tätig zu werden:
Leider bin ich vor einigen Jahren wegen des Handelns mit BTM straffällig geworden und zu einer Bewährungsstrefe verurteilt worden.
Ich komme jetzt langsam zum Ende meines BWL Studiums und muss/kann mich auf einen Schwerpunkt konzentrieren. Natürlich würde es wenig Sinn machen, wenn ich mich auf Steuerlegung spezialisiere wenn mir die Möglichkeit als Steuerberater tätig zu werden ohnehin verwehrt bleiben würde.
Weiß jemand, wie das ist? Es handelt sich ja um keine einschlägige Vorstrafe - oder spielt das keine Rolle?
Besten Dank in Voraus!
Gruß Jens