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Ein Gewerbe anmelden kann man beim Ordnungsamt oder beim Gewerbeamt der Stadt, in der man das Gewerbe ausüben möchte beziehungsweise im Heimatort. Im Antrag müssen persönliche Angaben gemacht werden, Name, Alter, Wohnort, Geburtsort und dergleichen, des Weiteren die Art des auszuübenden Gewerbes. Das kostet je nach Stadt und Gemeinde zwischen 15 Euro und 35 Euro. Unterschieden wird auch noch, ob es sich um ein Gewerbe mit einem festen Standort handelt, ein Standgewerbe oder um ein sogenanntes Reisegewerbe. Dieses umfasst jede Art von Dienst-leistungen und Feilbieten von Waren, was nicht im Umkreis von 20 Kilometern um den Heimatort geschieht. Also etwa Schausteller, überegionale Antik- oder Trödelhändler.
Ein Reisegewerbe kostet sehr viel mehr, zwischen 150 Euro und 400 Euro, je nachdem, welche Art von Waren man verkaufen oder welche Art von Dienstleistungen man erbringen möchte. Hier muss auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Dies kostet nochmal etwa 20 bis 40 Euro, wird aber vom Ordnungsamt beantragt, da muss man sich selber nicht bemühen. Nachdem all diese Angaben gemacht worden sind und die Gebühren bezahlt wurden, kommt das Finanzamt ins Spiel, und hier wird entschieden, ob es sich um ein ordentliches Gewerbe oder um ein Kleingewerbe handelt. Denn im ersten Fragebogen muss man angeben, wie hoch die zu erwartenden Einnahmen im ersten Steuerjahr sein werden. Übersteigen diese den Betrag von 17.500 Euro nicht, tritt die Kleingewerbeordnung in Kraft.
Wenn diese zu erwartenden Einnahmen auch in den kommenden Jahren diesen Höchstbetrag nicht übersteigen, bleibt es ein Kleingewerbe. Dies hat auch noch den Vorteil, dass man keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen muss. Auch die Buchführung ist denkbar einfach, man muss lediglich eine recht simple Einnahmen- und Überschusstabelle führen, diese mit einigen absetzbaren Rechnungen, soweit vorhanden, dem Finanzamt einreichen und das schon alles. Oft reicht auch schon eine Liste der Ausgaben ohne Spezifizierung der einzelnen Posten. Fahrzeug, Telefon und dergleichen können in einem Pauschalbetrag zusammengefasst werden.
Wenn ich für verschiedene Online Portale bezahlte Artikel schreibe, nebenher aber noch Einnahmen aus Adsense und Affilate habe, was gebe ich dann am besten auf dem Gewerbeschein an?
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