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Das Überbrückungsgeld hilft Arbeitslosen bei der Existenzgründung

Arbeitslose, die eine eigene Firma gründen wollen, haben Anspruch auf Überbrückungsgeld. Es sorgt für finanzielle Sicherheit in der Anfangsphase.

Wer arbeitslos ist und es mit einer Existenzgründung versuchen will, der kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit Überbrückungsgeld beantragen. Es dient in erster Linie zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Zeit als Selbstständiger. Das Überbrückungsgeld wird als Zuschuss für 6 Monate gezahlt. Es setzt sich zusammen aus dem Betrag, den man als Arbeitslosengeld bezogen hat oder bei Arbeitslosigkeit bezogen hätte sowie den darauf fälligen Sozialversicherungsbeiträgen.

Wer beispielsweise Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Urlaubsabgeltung oder Entlassungsentschädigung bezieht, kann Überbrückungsgeld erst nach Ablauf des so genannten Ruhenszeitraumes bekommen. Eine Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen verspäteter Meldung sowie Sperrzeiten können die Förderhöhe oder die Förderdauer unter Umständen verringern. Um solche und ähnliche spezielle Fragen individuell abzuklären, ist stets ein Gespräch mit der persönlichen Arbeitsvermittlerin oder dem Arbeitsvermittler sinnvoll.

Das Existenzgründungsvorhaben muss in jedem Fall durch eine fachkundige Stelle geprüft und bestätigt werden, damit man Überbrückungsgeld erhalten kann. Als fachkundige Stellen gelten die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Man muss dazu ein überzeugendes Konzept vorlegen, mit dem man nachweisen kann, dass man insbesondere die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erfüllt. Dieses Konzept entspricht im wesentlichen dem Businessplan, den jeder Firmengründer erarbeiten sollte – unabhängig davon, ob er öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Erforderlich sind dabei in der Regel die Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, ein Lebenslauf einschließlich eines Befähigungsnachweises, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.

Bevor man sich jedoch an eine fachkundige Stelle wendet, um Überbrückungsgeld zu erhalten, klärt man am besten die förderungsrechtlichen Fragen mit der zuständigen Agentur für Arbeit. Sie benennt dann auch die Experten, von denen eine Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorgelegt werden muss.

 
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