Wo kann man günstige und gute Visitenkarten bestellen?
Visitenkarten gehören im Berufsleben zum guten Ton. Aber auch als Privatperson fragt ... mehr

Raus aus Hartz IV durch eine Existenzgründung – diesen Weg entdecken immer mehr ALG2-Empfänger für sich. Das Einstiegsgeld bietet hierbei staatliche Unterstützung, um die mageren ersten Monate der Selbstständigkeit zu überstehen. Vor allem hat das Einstiegsgeld für den Gründer den Vorteil, dass er zunächst noch sozialversichert ist und sein Lebensunterhalt durch das Einstiegsgeld in Höhe des ALG2-Satzes plus eines Zuschusses von 50% gesichert bleibt. Zudem wird normalerweise der Mietzuschuss weitergezahlt.
Damit man aber nicht dumm aussieht, wenn das Einstiegsgeld nach sechs bis maximal 24 Monaten wegfällt, muss man einen sorgfältigen Businessplan für die Geschäftsidee erarbeiten. Ist nämlich Schluss mit dem Einstiegsgeld, machen vor allem Beiträge für Krankenversicherung und (private) Rentenversicherung einen hohen Kostenfaktor aus, den man durch die Selbstständigkeit erarbeiten muss, die Miete und Ausgaben für das tägliche Leben kommen ebenfalls hinzu. Den Businessplan muss man dem Antragsformular auf Einstiegsgeld zufügen, damit man es gewährt bekommen kann. Einen gesetzlichen Anspruch hat man auf das Einstiegsgeld nicht, es wird aber genehmigt, wenn abzusehen ist, dass man mit dem Businessplan dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit rauskommt. Den Gründungszuschuss kann man als ALG2-Empfänger nicht beziehen, sondern nur ALG1-Empfänger, die darauf mit einem guten Businessplan Anspruch auf Gründungszuschuss haben.
Bei einer Existenzgründung muss man natürlich unternehmerische Qualitäten mitbringen, die vom Amt beim Antrag auf Einstiegsgeld auch oft nachweislich in einem Gründerseminar erworben sein müssen. Eine Geschäftsidee nur umzusetzen, damit man nicht mehr arbeitslos ist, ist grundsätzlich falsch. Es muss der ernsthafte Wille dahinter stecken, mit vollem Einsatz einen sorgfältigen Businessplan umzusetzen. Das Einstiegsgeld ist allerdings eine Leistung an den Gründer, nicht an den gegründeten Betrieb und gehört nicht auf das Geschäftskonto.
Es ist zu erwarten, dass man Einstiegsgeld beziehen kann, wenn man künftig eine Mini GmbH (Unternehmergesellschaft) gründen wird. Vielleicht steht die Mini GmbH schon im dritten Quartal 2008 zur Verfügung. Als Einstiegsgeld-Empfänger wäre die Unternehmergesellschaft beim entsprechenden Businessplan passend, weil man kein Stammkapital mitbringen muss. Ganz gleich, ob man Einstiegsgeld erhalten wird oder nicht, eine Selbstständigkeit erfordert die Buchführung, die sicher schneller mit einem Geschäftskonto abgewickelt werden kann. Das Einstiegsgeld spielt in der Buchführung keine Rolle.
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