Auswandern nach Abu Dhabi
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Die nebenberufliche Selbständigkeit: Sicherheit und Einstieg zugleich
Gerade in der Gründungsphase scheitern allerdings besonders viele Unternehmer an den neuen Herausforderungen und der zeitweiligen Ungewissheit. Wer eine gute Geschäftsidee hat, sollte daher eine Gründung in Teilzeit neben seiner Anstellung in Betracht ziehen. Auf diese Weise besteht weiterhin ein festes Einkommen als Sicherheitsnetz, und der Gründer hat mehr Zeit, Marktforschung zu betreiben und unterschiedliche Strategien auszuprobieren, bevor er seinen Job aufgibt und größere Investitionen in seine eigene Firma tätigt.

Bleiben Sie rechtlich gesehen auf der sicheren Seite!
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Gründer in jedem Fall schriftlich an ihren derzeitigen Arbeitgeber wenden und förmlich um Erlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Nebentätigkeit bitten. Ohne berechtigten Grund, beispielsweise Wettbewerb, hat der Arbeitgeber nur eingeschränkte Möglichkeiten, dies abzulehnen.
Förderungsgelder für Selbständigkeit beziehen
Wer eine Innovation auf den Markt bringen möchte, sollte sich auf jeden Fall gründlich über mögliche Förderungsgelder informieren. Die europäische Union sowie diverse Unternehmen und Stiftungen schreiben jährlich Preisgelder für außergewöhnliche Ideen aus. Wer Startkapital braucht und nicht über ausreichende Ersparnisse verfügt, kann sich alternativ an die Kreditanstalt für Wiederaufbau wenden. Diese fördert auch nebenberufliche Gründungen und bietet spezielle Seminare und Workshops, die zusätzliche Fachkenntnisse zu Rechtsfragen, Marketing und Finanzen vermitteln. Je besser man sich vorab informiert, desto eher hat man Chancen auf langfristigen Erfolg auch nach der Startphase.
Nebenberufliche oder volle Selbständigkeit: Vergessen Sie nicht die Absicherung!
Versicherungen sind auch für Selbständige in Teilzeit ein wichtiges Thema. Eine Unternehmenshaftpflicht ist dringend anzuraten, sie schützt den Unternehmer vor Schadensansprüchen, die eventuell aus seiner Tätigkeit heraus gegenüber Dritten entstehen können. Wer weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, ist meistens über seine Sozialversicherungsbeiträge kranken-, pflege- arbeitslosen- und rentenversichert. Ist dies nicht der Fall, müssen sich Gründer selbst um ihre Versicherungen kümmern.
Krankenversicherung bei Selbständigkeit
Besonders existenziell ist natürlich für jeden die Krankenversicherung. Selbstständige können selbst entscheiden, ob sie weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchten oder ob sie sich lieber privat krankenversichern. Derzeit liegt der Satz für die Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bei 14,9% vom Einkommen des Selbstständigen. Um das Risiko von Einkommensausfall bei Krankheit auszuschließen, sollte man zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Altersvorsorge für Selbständige
Wer durch seine Selbstständigkeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sollte sich unbedingt Gedanken über seine private Altersvorsorge machen. Dies gilt beispielsweise für Mütter, die sich zwar nur im Nebenerwerb selbstständig machen, aber aufgrund von Kindererziehung kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis haben. Öffentliche Stellen wie das Arbeitsamt sowie unabhängige Dienstleister beraten Gründer umfassend in allen Fragen der Versicherung.
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