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Ideen zur Selbständigkeit erfolgreich umsetzen

Die berufliche Selbstständigkeit bildet das Gegenstück zur Beschäftigung, die in Abhängigkeit von einem Arbeitgeber ausgeübt wird. Der Start in die Selbstständigkeit wird als Existenzgründung bezeichnet.

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Die Selbstständigkeit im beruflichen Sinne ist nicht gesetzlich definiert, ergibt sich jedoch im Umkehrschluss aus § 7 SGB IV (Viertes Buch des Sozialgesetzbuchs). Eine nähere Definition erfolgt im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995): Selbstständige sind Personen, die Eigentümer des Unternehmens sind, in dem sie arbeiten. Das Unternehmen verfügt dabei über keine eigene Rechtspersönlichkeit. Im Rahmen von statistischen Erhebungen werden auch Familienangehörige zum Kreis der Selbstständigen gezählt, wenn sie im Unternehmen mithelfen – ihr Anteil an der Gesamtzahl der unabhängig Tätigen ist jedoch relativ gering.

Im Jahr 2009 wurden im Jahresdurchschnitt rund 39 Millionen erwerbstätige Personen ermittelt – davon waren über 4 Millionen selbstständig tätig, der Rest wurde abhängig beschäftigt. Es haben sich mittlerweile verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen für potenzielle Existenzgründer durchgesetzt – so soll unter anderem Arbeitslosen die Möglichkeit eröffnet werden, ins Arbeitsleben zurückzufinden. Untersuchungen zufolge erhöhen diese Maßnahmen die Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration in den Arbeitsmarkt erheblich. Existenzgründungen werden sowohl von den Ländern als auch vom Bund durch bestimmte Zuschüsse oder die Gewährung spezieller Darlehen gefördert. Schon im Vorfeld kann der Gründer Beratungskosten geltend machen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere im ersten Jahr der Selbstständigkeit können die Fördermaßnahmen umfassend sein: Zinsgünstige Kredite, Freistellungen von sonst erforderlichen Sicherheiten und andere Sonderkonditionen sollen den Start in die Selbstständigkeit erleichtern. Wurde im Vorfeld der Gründung Arbeitslosengeld bezogen, kommen zudem Förderungen der Bundesagentur für Arbeit in Betracht, wenn der Übergang aus der Erwerbslosigkeit in die Selbstständigkeit fließend erfolgt.

Wer sich selbstständig machen möchte, der benötigt zunächst eine Geschäftsidee. Anhand dieser Idee zur Selbstständigkeit sollte dann ein detaillierter Plan angefertigt werden, wie die Tätigkeit gestaltet werden soll. Mit diesem Plan kann sich der Existenzgründer an entsprechende Beratungsstellen wenden, um weitere Tipps zu erhalten, die ihm bei dem Schritt in die Selbstständigkeit helfen können. Bei den Industrie- und Handelskammern, den Investitionsbanken und den Handwerkskammern der Bundesländer werden Informationen über Fördermaßnahmen erteilt, die unter Umständen infrage kommen und eine finanzielle Basis für anfallende Kosten bieten. Kostenfaktoren können beispielsweise die Miete für Geschäftsräume, das Anlegen eines Fuhrparks oder die Schaffung von Lagerkapazitäten sein. Nach der Existenzgründung kann sich zudem die Beauftragung eines Steuerberaters empfehlen, da für Selbstständige besondere steuerliche Voraussetzungen gelten. Werden mit der Zeit eigene Angestellte beschäftigt, so kann sich daraus wiederum ein Anspruch auf Zuschüsse durch die Bundesagentur für Arbeit ergeben.

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