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Unternehmensgründung - Endlich sein eigener Chef...

Eine Unternehmensgründung ist der Sprung in das kalte aber dennoch lukrative Nass der Selbstständigkeit aber es sollten ein paar Punkte beachtet werden.

In Deutschland gibt es heute etwa fünf Millionen Arbeitslose und da der Arbeitsmarkt nach wie vor eher schwierig ist und die kleinen und mittelständischen Unternehmen stellen wegen der hohen Sozialabgaben, einer starken Bürokratie, einem unflexiblen Arbeitsrecht und schlechten Auftragslage nur sehr zögerlich neue Mitarbeiter ein.

Aufgrund dieser eher miserablen Aussichten überlegen immer mehr Arbeitslose sich über eine Unternehmensgründung selbstständig zu machen. Vor der Unternehmensgründung ist der Besuch eines Existenzgründerseminars und Buchhaltungskurses empfehlenswert damit die Gründung zu einem Erfolg wird und nicht schon am Anfang wegen fehlender Kenntnisse scheitert. Wer arbeitslos ist der kann bei einer geplanten Unternehmensgründung eine staatliche Unterstützung in Form des Einstiegsgeldes, Existenzgründerzuschusses und Überbrückungsgeldes erhalten. Das Einstiegsgeld erhalten nur Arbeitslose die zur Zeit das Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen und bekommen dabei monatlich 50 Prozent ihrer aktuellen Unterstützung für zwölf Monate.

Wer das Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht der kann sich entweder für den Existenzgründerzuschuss oder Überbrückungsgeld bei seiner Unternehmensgründung entscheiden. Beim Existenzgründerzuschuss der ab Juli neugeregelt ist erhält der Gründer einen monatlichen Zuschuss von 600 Euro, 360 Euro und 240 Euro im ersten, zweiten bzw. dritten Jahr während das Überbrückungsgeld sich an dem letzten Arbeitslosengeld orientiert.

Zum Überbrückungsgeld gibt es noch einen prozentualen Pauschalbetrag für die Sozialabgaben. Bei allen drei staatlichen Gründerzuschüssen muss der Gründer einen Businessplan und einen Beweis der Tragfähigkeit der Arbeitsagentur vorlegen um den beantragten Zuschuss zu erhalten. Der Zuschuss wird gemeinsam mit dem Businessplan, seiner Tragfähigkeit und Gewerbeschein der örtlichen Arbeitsagentur vorgelegt.

Vor der Unternehmensgründung sollte feststehen in welcher Branche die Firma tätig sein wird. Zu empfehlen ist die Unternehmensgründung in dem Bereich wo bereits eine bestimmte Grunderfahrung vorliegt und sich eine Tür offen halten falls die Selbstständigkeit scheitern sollte.

Eine eingehende Beratung ist vor der Unternehmensgründung empfehlenswert denn dabei stellt sich heraus ob die eigene Qualifikation für den Sprung in die Selbstständigkeit denn nun ausreicht ist oder nicht. Wenn die eigene Qualifikation für eine Unternehmensgründung nicht ausreichen sollte, sind weiterbildende Kurse gut werden um die bereits erlernten Kenntnisse zu erweitern damit die Gründung nach einer bestimmten Anlaufphase wirtschaftlich erfolgreich wird.

 
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von Jochen Riehl  31.10.2008
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