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GmbH gründen: Ablauf der Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist einer der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland. Zur Gründung einer GmbH braucht es Vorlaufzeit, Stammkapital und einige bürokratische Schritte, die einen notariellen Beistand bedürfen.

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Für die Gründung einer GmbH muss eine Vorgründungsgesellschaft wie zum Beispiel eine OHG, KG oder GbR bestehen.Dafür ist mindestens eine Person erforderlich, es können aber auch beliebig weitere Personen als Gesellschafter beteiligt werden. Zur Gründung der GmbH müssen die beteiligten Personen einen Gesellschaftsvertrag (Satzung) vereinbaren, in dem Name und Sitz der Firma sowie Gesellschaftsgegenstand, Höhe des Stammkapitals (in Deutschland mindestens 25.000 €) und die Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter festgehalten werden. Dieser Vertrag muss dann notariell beurkundet und eine notariell beglaubigte Handelsregisteranmeldung vorgenommen werden.

In dem sechs- bis achtwöchigen Zeitraum zwischen der Handelsregisteranmeldung und dem tatsächlichen Eintrag in das Handelsregister handelt es sich um eine GmbH in Gründung (i.

G.). Voll rechtsfähig und als GmbH anerkannt ist die sie dann, wenn sie in das Handelsregister aufgenommen wurde. Neben dem Stammkapital fallen bei einer GmbH-Gründung noch Kosten von 500-1.000 Euro für den Notar und die Anmeldung an.

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