MBA Studium eröffnet Karrierechancen
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Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber gegen eine nebenberuflich selbständig ausgeübte Tätigkeit eines Angestellten nichts einwenden. In einigen Fällen sind in den Arbeitsverträge jedoch Klauseln eingearbeitet, die besagen, dass sich der Mitarbeiter in dem Fall die Zustimmung seines Arbeitgebers einholen muss.
Konkurrenzausschlussklauseln
Dieser müsste bei einer Ablehnung jedoch nachweisen können, dass das Gewerbe, das nebenberuflich selbständig angestrebt wird, die Arbeitsleistung beeinträchtigen oder gegen eventuelle Konkurrenzausschlussklauseln verstoßen würde.
Gewerbeschein beantragen
Auch einen Gewerbeschein kann man beantragen. Dieser lautet dann auf Gewerbe im Nebenerwerb. Auf einige steuerliche Regelungen sollte man allerdings achten. So müssen die Einnahmen aus dem Nebenerwerb beim Finanzamt mit angemeldet werden. Auch eine Umsatzsteuerpflicht kann sich ergeben, wenn man sich nebenberuflich selbständig macht. Das ist dann der Fall, wenn die Umsätze über die für die Kleinunternehmerregelung geltenden Grenzen hinaus gehen.
Mit Rechnung arbeiten
Dabei schaut das Finanzamt auch darauf, dass man auf eigene Rechnung und im eigenen Namen arbeitet und das Ziel des Erwirtschaftens von Gewinnen zumindest im Ansatz erkennbar ist. Dabei wird auch geprüft, ob es sich bei der nebenberuflich selbständigen Existenz um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Davon geht man immer dann aus, wenn nur für einen Auftraggeber oder Kunden gearbeitet wird.
Die Ausnahme bilden Handelsvertreter
Ausgeklammert sind dabei Handelsvertreter, die auf Provisionsbasis arbeiten. Dort werden die Endkunden als Auftraggeber gerechnet und nicht die Firma, in deren Auftrag man die Produkte vertreibt. Gegen eine Scheinselbstständigkeit sprechen auch Fakten wie unternehmerische Entscheidungsfreiheit und Haftungsregelungen.
Der erste Schritt in ein Gewerbe
Oft ist der Schritt in ein Gewerbe im Nebenerwerb der erste Schritt zu einer Existenzgründung. Hier kann man testen, ob man es schafft, sich einen stabilen Kundenkreis zu sichern, mit dessen Umsätzen man den notwendigen Lebensunterhalt auch in einer Vollexistenz erwirtschaften kann. Ein Gewerbe im Nebenerwerb ist in der Regel auch nicht förderschädlich, wie es in der amtlichen Fachsprache heißt. Das bedeutet, dass man trotzdem beim Arbeitsamt und anderen Vergabestellen Zuschüsse zu einer geplanten Vollexistenzgründung beantragen kann.
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Kommentare
www.selbstaendigen-rechnner.de [Gast]
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Roland1963 [Gast]
danke für den hilfreichen artikel!
tipp: existenzgründer sollten sich auch rechtzeitig um das krankengeld bemühen und eine private krankengeldversicherung abschließen. in kombination mit einer pkv ist das oftmals günstiger. infos hierzu erhält man unter
www.wissen-pkv.de