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Hartz-IV-Empfänger haben auch Urlaub - Rechtzeitige Ab- und Rückmeldung ist Pflicht

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Obwohl Bezieher von Hartz IV grundsätzlich immer zu erreichen sein müssen für den Fall, dass ihnen ein Stellenangebot oder eine Weiterbildungsmaßnahme angeboten wird, die eine sofortige Reaktion erforderlich macht, gibt es Ausnahmen für diese Regelung. Drei Wochen jährlich darf sich jeder Arbeitslose bei der Arge abmelden und kann sich innerhalb dieser Zeit an einem anderen Ort als seiner gemeldeten Anschrift aufhalten. Dies gilt auch für das Ausland. Die Details in diesem Zusammenhang sind in einer Erreichbarkeitsanordnung – EAO - nachzulesen. Selbst eine Abwesenheit über diesen Zeitraum hinaus ist unter Umständen möglich. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch ebenfalls das vorherige Abmelden bei der zuständigen Arbeitsagentur. Bei einem auswärtigen Aufenthalt über drei Wochen hinaus wird Arbeitslosengeld II dann für drei Wochen ausgezahlt, für die restliche Zeit besteht kein Anspruch. Lediglich wenn die Abwesenheit über sechs Wochen hinausgeht, besteht gar kein Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes, auch nicht für die ersten drei Wochen.

Der bestehenden Meldepflicht nachzukommen ist unerlässlich. So hat jeder Arbeitslose sofort nach Rückkehr aus dem Urlaub den zuständigen Fallmanager hierüber zu unterrichten. Wird dies versäumt, riskiert er eine Verminderung des ALG II Regelsatzes um zwanzig Prozent. Falls es sich um eine nicht angemeldete Abwesenheit handelt, wird der bereits gezahlte Betrag von der Arbeitsagentur zurückgefordert.

Es gibt Ausnahmefälle, wenn auch nur wenige, die eine nachträgliche Verlängerung des dreiwöchigen Abwesenheitszeitraums rechtfertigen. So ist eine auf maximal drei Werktage begrenzte zusätzliche Frist dann möglich, wenn es dem Arbeitslosen zum Beispiel durch einen Unfall oder einen Pilotenstreik nicht möglich ist, zum vereinbarten Zeitpunkt zurück zu kommen. Zu beachten ist, dass dies nicht auf Erkrankungen am Urlaubsort anzuwenden ist, es sei denn, der Arbeitslose gilt als nicht transportfähig. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld II weiter gezahlt. Die Beweislage über die nicht gegebene Transportfähigkeit liegt dann jedoch beim Arbeitslosen selbst. Hierfür reicht in den meisten Fällen allerdings lediglich eine Bescheinigung des ortsansässigen Arztes als Attest nicht aus. In diesem Zusammenhang existieren genaue Anweisungen in der EAO. In den Durchführungshinweisen der Arbeitsagentur innerhalb der EAO werden strenge Richtlinien hierfür gegeben.

Bezieher von ALG II haben nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub. Ist es zum Beispiel möglich, dass der Arbeitslose während seiner Abwesenheit einen 1-Euro-Job antreten kann, wird der Urlaubsantrag von der Arbeitsagentur nicht genehmigt werden. Das Gleiche gilt für den Fall einer möglichen Saisonarbeit, wie zum Beispiel Aushilfstätigen innerhalb der Gastronomie.

Arbeitslose müssen in der Regel an allen Werktagen unter ihrer der Arbeitsagentur gemeldeten Adresse erreichbar sein, dies gilt für Telefonate wie Postempfang gleichermaßen. Hierbei zählt auch der Samstag als Werktag. Laut EAO ist die postalische Erreichbarkeit auch dann sichergestellt, sollte der Arbeitslose die samstags oder einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehenden Briefe erst am darauf folgenden Sonntag oder Feiertag zur Kenntnis nehmen können. Dies bietet Arbeitslosen immerhin die Möglichkeit, zum Beispiel ein verlängertes Wochenende auswärts zu verbringen. Den genauen Wortlaut der EAO findet man auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de, unter der Rubrik Service A-Z, Interne Weisungen – Rechtsquellen – Anhang B.

Holger Freier

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  29.05.2007
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Fragen zum Beitrag: “Hartz-IV-Empfänger haben auch Urlaub - Rechtzeitige Ab- und Rückmeldung ist Pflicht”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 6
Autor:

Inge Laukenmann [Gast]

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Beschäftigungslosigkeit beenden ?Da lachen die Hühner !Wer hat die grössere Lobby ,der Arbeiter oder der Hartz4 Empfänger ?

Wer hat den Kreuzzug gegen Armut und Arbeitslosigkeit niedergeschlagen ?

Der Staat und ihre lieben braven ALG 2 -Bezieher .

Guten Morgen ,aufstehen Volkssport ,echt sehr trendy Anzeigen gegen Arbeitnehmer zu schalten sie schweigen wenn Sozialmissbrauch im grossem Umfang betrieben wird .

Autor:

Reto [Gast]

Liebe Inge,

das ist ziemlicher geistiger Dünnsch**** den Du hier schreibst. Schon mal in der Situation gewesen, nach fast 35 Jahren harter Arbeit fast ohne Krankenschein und Fehltage in Hartz-4 zu fallen und dann gegängelt zu werden, wie ein Strafgefangener? Troz permanenter Bemühungenum Arbeit und Weiterkommen?

Schon mal bei einem Fallmanager (alleine dieses Wort ist menschenverachtend!) gesessen, der mein Enkel sein könnte und bei dem quasi einen Offenbarungseid geleistet?

Ich werde dort "Kunde" genannt, fühle mich aber wie ein Sklave. Ein wenig mehr Menschenwürde wäre sehr hilfeich und mir persönlich zumindest das Gefühl geben, noch geachtet zu werden. Stattdessen sieht man mich auf diesem Amt immer zuerst als möglichen Regelbrecher an und geht auch so mit mir um. Das ist die Realität.

Toller Sozialstaat, der seine Büger so behandelt.

Reto

Autor:

Harz 4 [Gast]

Ja du hast absolut Recht wer das noch nicht erlebt hat, kann es nicht glauben. Harz 4 ist offener Vollzug und nichts anderes. Nach mindestenz 20 Gängen, unendlichen Wartezeiten, Vertröstungen und einer Klage gegen die ARGE Düsseldorf habe ich dann nach 3 monatiger Verspätung und einer einstweiligen Anordnung gegen Arge mein ALG bekommen, -zwar auch rückwirkend aber man versucht ganz bewusst den Menschen den sozialstaat madig zu machen. Wenn du sooft dort hin bist mit dem Ergebniss zu merken das du nur hingehalten wirst musst du klagen. Am besten noch bevor dein vermieter dir die fristlose Kündigung ausspricht. Siehst du nach 3 Monaten keinen bescheid oder Zwischenbescheit, gehe zu deinem Sozialgericht und erwirke eine einstweillige verordnung zur Auszahlung. Dauert 3 Tage und ist kostenlos. Macht einen Volkssport draus denn die Sachbearbeiter bekommen dann eine menge Minuspunkte auf ihrem Konto und richtig Ärger.

Noch was, die Sachbearbeiter haben nur Jahresverträge und wer von denen eine hohe Abschußliste hat darf dort ein Jahr länger arbeiten.

Autor:

Korrektur [Gast]

Sorry ich meine natürlich "Siehst du nach 3 Wochen keinen bescheid oder Zwishenbescheid"...

Autor:

Andreas [Gast]

Auf jeden Fall so früh wie möglich über das Sozialgericht klagen.

Autor:

lol [Gast]

mir gehts nicht anders ich hab meine tonusabrechnung vor 2 monaten abgegeben und hab immer noch kein bescheid und hab die gute alte arge angerufen die sagten ich soll mich nicht anstellen und wenn der blauebrief der stadtwerke vorliegt soll ich mich melden und das ja nicht mal die ober frechheit weil es sieht so aus ein blauer brief gleich 47€ mehr aus der rechnung weil ja angeblich das so viel kostet das einer den wisch bei mir in briefkasten wirft .......................................

Video zum Thema: “Hartz-IV-Empfänger haben auch Urlaub - Rechtzeitige Ab- und Rückmeldung ist Pflicht”

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