Firmengründung im Ausland: Einige Punkte beachten
Wie sich die Firmengründungen im Ausland gestalten, das hängt vom gewählten Land ab. Soll im Ausland nur eine Zweigniederlassung gegründet werden, dann liegen die Bestimmungen ebenfalls anders, als bei einer Neugründung.

Die Regierung von Spanien erkennt Facharbeiterzeugnisse oder akademische Grade von Personen, die aus Ländern der EU kommen, an. Alle anderen Menschen müssen verschiedene beglaubigte Nachweise erbringen, um eine Zulassung beispielsweise als Arzt auf Mallorca zu bekommen. Wurde aber in Deutschland eine Firma gegründet und man möchte diese erweitern und auf Mallorca eine Zweigniederlassung eröffnen, dann gestalten sich die Verhandlungen recht einfach. Das ausgewählte Grundstück wird durch Firmenkapital gekauft und auch alle notwendigen Maschinen oder Materialien müssen auf diesem Weg angeschafft werden. Man könnte auch einen Spanier als Kompagnon suchen und diesen die Zweigniederlassung führen lassen. Diese Person kümmert sich um alle Formalitäten und bekommt als Landsmann auch einen Kredit bei der Bank. Dabei geht man aber ein hohes Risiko ein. Ist der Kompagnon nämlich nicht ehrlich, dann kann er der Firma mehr schaden als nutzen. Unter Umständen kann das schon investierte Geld, für immer verloren sein.
Steuern müssen auch in Spanien entrichtet werden, aber im Gegensatz zu Deutschland besteht hier eine Bringpflicht. Die Finanzbehörde lässt sich viel Zeit und es kann schon vorkommen, dass die Firma über 2-3 Jahre besteht, ehe sich die Behörde meldet. Muss man in der Firma Arbeitskräfte einstellen und beschäftigen, dann muss der Arbeitgeber 6,35 % des Bruttolohnes als Sozialabgaben abführen. Darin enthalten sind: Hinterbliebenenversicherung, Arbeitslosigkeit, Alter, Pflege, Invalidität, Krankheit und eine Berufsausbildungsabgabe. Arbeitsunfälle und Berufsunfähigkeit gehen zulasten des Arbeitgebers.


Kommentare
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