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Warum und wann man einen Betriebsrat gründen muss!

Den Begriff Betriebsrat hört man heutzutage immer wieder. Nur die Wenigsten wissen, wann man einen Betriebsrat gründen muss und was zu seinen Hauptaufgaben gehört. Hier wird dies kurz und übersichtlich erklärt.

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Ein Betriebsrat ist eine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitnehmervertretung in Betrieben und Unternehmen. Ob man einen Betriebsrat gründen muss, ist von mehreren Faktoren abhängig und in Deutschland im Betriebsverfassungsgesetz verankert. Die Geschichte des Betriebsrats geht auf den Arbeitsausschuss zurück, der erstmals im Jahre 1900 in Bergbaubetrieben gesetzlich vorgeschrieben wurde. Auch während dem Ersten und Zweiten Weltkrieg blieb diese Bestimmung und somit der Arbeitsausschuss in Bergbaubetrieben bestehen. Erst Ende des Zweiten Weltkriegs wurden die Arbeitsausschüsse durch sogenannte Vertrauensräte abgelöst. Mit dem Einfall der Alliierten wurden die ersten Betriebsräte Ende 1946 gegründet.

Die Aufgaben des Betriebsrats umfasst im Großen und Ganzen die Vertretung der Arbeitnehmerbedürfnisse vor der Unternehmensleitung. So sollen die Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmer im Betrieb gesichert werden. Auch die Sicherheit der Arbeitnehmer ist ein wichtiger Bereich, der vom Betriebsrat verwaltet werden soll. So müssen die gesetzlichen Bestimmung und Normen hinsichtlich der Arbeitssicherheit gegeben sein und wenn nicht, von den Betriebsräten eingefordert werden. In der Funktion als Betriebsrat hat man ein bestimmtes Kontingent an Wochenstunden, in denen man für seine Funktion freigestellt wird. Des Weiteren hat man einen besonderen Kündigungsschutz. Aus diesen und vielen weiteren Gründen ist die Funktion des Betriebsrats in einem Unternehmen sehr begehrt. Wer sich als Betriebsrat zur Wahl vorschlagen lassen will, muss allerdings einige gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Dienstjahren im Betrieb.

Wenn man als Unternehmen einen Betriebsrat gründen muss, sind mehrere Schritte notwendig. Der erste Schritt ist die Zusammenstellung eines sogenannten Wahl Komitees. Hierbei handelt es sich um von der Unternehmensleitung festgelegte betriebsinterne Personen, die die Betriebsratswahl ankündigen, organisieren und durchführen. Wahlberechtigt sind alle Arbeiter und Angestellte des Betriebs. Die Wahl muss anonym und unabhängig erfolgen.

von Andreas Reer
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