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Die schriftliche Abmahnung und ihre Besonderheiten

Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets, der Tausch- und Auktionsplattformen nimmt die Zahl der Urheberrechtsverletzungen zu. Viele Anwälte haben eine Marktlücke entdeckt und überhäufen Betroffene mit Abmahnungen.

schriftliche abmahnung
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Abmahnungen sind formale Aufforderungen an eine Person, eine bestimmte Handlung/Unterlassung vorzunehmen. Sie sind bei jedem privatrechtlichen Unterlassungsanspruch bzw. in jedem Vertragsverhältnis anwendbar, haben jedoch vor allem im Wettbewerbs-, Urheber- und Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung. Im Wettbewerbsrecht werden bis zu 95 % aller Verstöße durch Abmahnungen abgewickelt. In Deutschland sind sie gesetzlich geregelt (z. B. in § 12 UWG). Außerdem schreibt § 314 Abs. 2 des BGB vor, dass Dauerschuldverhältnisse (z. B. Miet-, Arbeitsverträge) nur dann aus einem wichtigen Grund gekündigt bzw. widerrufen werden können, wenn zuvor ein Abmahnschreiben der Gegenseite zugegangen ist.

Im Urheberrecht und im Bereich des rechtlichen Rechtsschutzes dienen Abmahnungen dazu, Streitigkeiten kostengünstig und ohne gerichtliche Unterstützung zu regeln. Sie enthalten die schriftliche Beanstandung, den Hinweis auf einen Verstoß gegen das Gesetz, eine Unterlassungsaufforderung, eine angemessene Frist, eine Androhung rechtlicher Schritte und eine Unterlassungserklärung. Die adäquate Reaktion auf eine Abmahnung erfordert juristische Erfahrung sowie fundierte Kenntnisse. Laien sollten daher einen Rechtsanwalt oder andere rechtskundige Personen konsultieren. Meist entstehen durch Abmahnungen Rechtsanwaltskosten, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet werden und die der Verletzte in Rechnung stellen darf, falls er berechtigt handelt. Abmahnungen im Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts werden nach dem Streitwert und dem Umfang des Verfahrensaufwands berechnet. In der Regel beträgt der Streitwert im Wettbewerbsrecht ab 10.000 EUR, im Markenrecht durchschnittlich 50.000 EUR. Der abmahnende Anwalt kann dabei Gebühren von über 1.000 EUR in Rechnung stellen. Neben den Anwaltskosten fallen Schadensersatzkosten für die verletzten Rechte an. Dabei ist jedoch eine Bagatellgrenze bei einfachen Urheberrechtsverletzungen zu beachten (nach § 97a Absatz 2 Urhebergesetz). Danach dürfen Anwälte bei einfachen Fällen außerhalb des "geschäftlichen Verkehrs" maximal 100 EUR Anwaltskosten verlangen (davon unabhängig sind jedoch die Schadensersatzansprüche des Verletzten). Dabei ist noch nicht genau geregelt, welche Fälle als "einfach" gelten.

Im Mietrecht enthalten Abmahnungen die Aufforderung zu einem Tun/Unterlassen und die Androhung den Mietvertrag im Falle einer Weigerung zu kündigen. Reagiert also der Mieter nicht, erhält der Vermieter ein fristloses Kündigungsrecht. Im Arbeitsrecht sind Abmahnungen eine der Voraussetzungen einer (auch außerordentlichen, fristlosen) Kündigung aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers. Sie müssen den Sachverhalt nennen und dem Arbeitnehmer die Kündigung androhen. Nur in besonders schweren Fällen eines Pflichtverstoßes (z. B. beim Diebstahl am Arbeitsplatz) kann sofort und ohne Abmahnung gekündigt werden.

In den letzten Jahren ist es aufgrund der starken Verbreitung des Internets zu einer regelrechten Abmahnwelle gekommen. Verantwortlich sind auch Rechtsanwälte, die das Internet nach Verstößen durchsuchen und Unterlassungserklärungen einfordern. Das Vorliegen eines abmahnfähigen Schadens wird dabei häufig aus der Luft gegriffen. Manche Kanzleien bearbeiten bis zu 50.000 Vorgänge pro Jahr. Betroffen sind meist Anbieter bei eBay u. a. Auktionsplattformen, die häufig unbewusst und unbeabsichtigt gewerblich handeln.

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