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An die Hausordnung hat sich jeder zu halten

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Mitbewohner eines Hauses oder einer Wohnanlage und fixiert die Rechte und Pflichten der Bewohner.

Eine Hausordnung gibt es in Wohnblocks, Schulen, Kindergärten, Kinos und Gaststätten sowie Diskotheken. In Schulen und öffentlichen Gebäuden wird die Hausordnung vom Hausherrn hoheitlich aufgestellt, ähnliches gilt für Gaststätten usw. Die Hausordnung im Wohnblock oder dem einzelnen Haus hingegen wird oftmals Bestandteil des Mietvertrags. Mietverträge mit Hausordnung lassen sich bereits ganz einfach kaufen oder im Internet herunterladen. Die Hausordnung ist eigentlich eine Ansammlung privatrechtlicher Vorschriften und darf nichts dem Gesetz entgegenstehendes enthalten. In leichteren Fällen des Verstoßes gegen die Hausordnung erfolgt eine Abmahnung, in schweren Fällen kann es bis zur Kündigung oder gar zum Hausverbot gehen.

Eine Hausordnung soll eine gewisse Ordnung herstellen, in der sich dann alle wohl fühlen können. Basis dafür ist die Rücksichtnahme der Hausbewohner aufeinander. Ein Hauptstreitpunkt vieler Hausgemeinschaften ist das Problem der Lärmbelästigung. Jeder einzelne Hausbewohner ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm im Haus, Hof, Grundstück und natürlich in der Wohnung erst gar nicht entsteht. Außerdem sind die Ruhezeiten zwischen 13:00 und 15:00 Uhr bzw. zwischen 22:00 bis 6:00 Uhr einzuhalten, in denen Fernsehen, Radios, CD-Player usw. auf Zimmerlautstärke zu regeln sind.

Schlagzeug üben oder andere Musikinstrumente sind in dieser Zeit bzw. in der erweiterten Nachtruhe von 19:00 bis 8:00 Uhr sowieso tabu gemäß der Hausordnung. Wenn dann doch musiziert wird, darf dies nicht länger wie zwei Stunden dauern. Sollte es zu erwarten sein, dass eine Feier aus besonderem Anlass etwas lauter werden könnte, sollten die anderen Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.

Immer wieder kommt es auch zu Streitigkeiten wegen Lärm, den Kinder machen. Hierzu gibt es aber inzwischen Rechtsprechung, die besagt, dass es in der Natur der Kinder liegt, sich bewegen und spielen zu müssen, was selbstverständlich zu Lärmbelästigungen führt. Diese sind aber von den anderen Mitbewohnern hinzunehmen.

Die Hausordnung regelt aber nicht nur Lärmbelästigungen oder Ruhezeiten. Zu ihrem Inhalt gehört auch die Schnee- und Glatteisbeseitigung, Reinigungspflichten des Mieters wie zum Beispiel der Treppendienst, auch die Benutzung von Gemeinschaftsräumen wie der Waschküche werden geregelt. Sogar wird angegeben, wo Kinderwägen und Fahrräder abgestellt werden sollen. Dies ist nicht immer im Treppenhaus erlaubt. Mit einem bisschen guten Willen und einer vernünftigen, nicht übertriebenen Hausordnung sollte das Zusammenleben innerhalb eines Hauses doch leicht möglich sein.

 
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Fragen zum Beitrag: “An die Hausordnung hat sich jeder zu halten”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 5
Autor:

siggi kaczor [Gast]

wenn Kinder-und Erwachsenengeschrei auch bis nach Mitternacht andauert, laut Gesetz aber Kindergeschrei hinzunehmen ist, so bleibt immer noch eine ungelöste Frage: Darf geschrien werden bis in die Puppen nur weil Kinder daran beteiligt sind?

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inselstar [Gast]

wer ist eigentlich für die einhaltung bzw.durchsetzung der hausordnung verantwortlich?

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u.w. aus worms [Gast]

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ich möchte der heidi hier vollkommen recht geben, denn wir haben das gleiche problem im aug.08 gehabt. mittlerweile haben sich diese assis schon alles mögliche erlaubt(es sind 2 paare die eigentlich zusammen ziehen wollten, in eine größere wohnung im gleichen haus,wg. oder so? gottseidank hatte unser vermieter die idee denen 2 wohnungen im 2.og zu vermieten, was sich allerdings zum boomerang entwickelt hat,

denn die eine person (drecksau und hofkotzer)von dem sich auch seine tussi nach öfterem anlauf, getrennt hat.

von der zweiten sogenanten assi-wg? war dem vermieter nicht

einmal bekannt das die assi-tussi schwanger war, er dachte die war nur etwas kräftig

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lydia [Gast]

tagchen mein anliegen ist volgendes ich wohne in einem hellhörigen haus 4parteien seid 9jahren und seid einem jahr ist bei uns ein hund weil so wie ich das mitbekommen habe verspricht man einem toten einen hund zu übernehmen oder ein rentner der unter schwerhörikeit leidet rumschreit im haus oder auserhalb oder das man türen zuknallt ob man sich das alles bieten lassen muss ist fraglich

Autor:

lydia [Gast]

hallo folgende geschichte ich wohne immer noch in dem hellhörigen haus 4 parteien aber gebessert hat es sich leider nicht aber mein mann reagiert ja darauf nicht obwohl ich gern ausziehen möchte leider fehlt mir das geld dazu bin hausfrau und habe keinen job was könnte man da machen

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