Gebrauchte Kopierer für Unternehmen und privat
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Einen Reisepass kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige zu jeder Zeit beantragen, Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Es gibt insgesamt vier verschiedene Versionen: Am weitesten verbreitet ist der Europapass (ePass), hinzu kommen der Diplomaten- und der Kinderreisepass sowie der vorläufige Reisepass. Die Preise für die diversen Ausfertigungen unterscheiden sich und sind im Passgesetz festgeschrieben. Erfolgt die Antragsstellung vor der Vollendung des 24. Lebensjahres, so ist der Pass sechs Jahre gültig, die Kosten für einen Reisepass belaufen sich auf 37,50 Euro. Bei Anträgen nach Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 59 Euro, der Pass ist dann 10 Jahre gültig. Andere Varianten wie Express-Reisepässe, die innerhalb kürzester Zeit ausgestellt werden, sind wesentlich teurer. Wird die Beantragung in einer diplomatischen Vertretung der BRD im Ausland vorgenommen, so kommen weitere Gebühren hinzu.
Das Foto, das vom Antragssteller mitzubringen ist, muss bestimmte Kriterien erfüllen, um für den Reisepass verwendet werden zu können. Im Gegensatz zu früheren Bildern für Ausweisdokumente ist die Abbildung im Halbprofil nun nicht mehr zulässig – die Aufnahme muss frontal erfolgen, die Augen müssen vollständig geöffnet sein. Weitere Merkmale werden durch den Einsatz einer speziellen Schablone festgelegt. Für die Anfertigung eines geeigneten Passfotos sollte ein professioneller Fotograf aufgesucht werden, der die entsprechenden Kriterien kennt und anhand der Biometrie-Schablone arbeitet. Aufnahmen aus einem Passbildautomaten oder selbst geschossene Fotos eignen sich oft nicht, da die penibel einzuhaltenden Vorgaben häufig nicht erfüllt werden. Die Behörden sind dazu verpflichtet, Anträge mit ungeeigneten Lichtbildern nicht zu bearbeiten.
Der Antrag auf Ausgabe eines Reisepasses ist in Deutschland mit der Erhebung diverser persönlicher Daten verbunden. Zu den im ausgefertigten Exemplar des Passes sichtbaren Daten gehören Name, Anschrift, Geschlecht und körperliche Merkmale – zusätzlich werden seit 2007 weitere Daten in einem RFID-Chip gespeichert, der ebenfalls Bestandteil des Passes ist. Dazu gehören auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers, die bei der Antragsstellung mittels eines Scanners abgenommen wurden. Die Erhebung dieser zusätzlichen Daten wurde im Rahmen der Terrorbekämpfung verbindlich festgelegt, wobei der tatsächliche Nutzen der Maßnahme sehr umstritten ist: Im Zeitraum von der Jahrtausendwende bis zur Einführung des Chip-Passes wurden lediglich sechs gefälschte Reisepässe sichergestellt, keiner davon im Zusammenhang mit einem terroristischen Anschlag. Datenschutzrechtliche Bedenken gibt es schon wegen der verwendeten RFID-Technik: Die Chips können aus der Ferne ausgelesen werden, sodass der Besitzer des Passes im Einzelfall nicht überprüfen kann, ob eine Kontrolle erfolgt oder nicht.
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