Mit dem Internet eine billige Versicherung finden
Vorsicht beim Versicherungsabschluss. Wer eine billige Versicherung benötigt, sollte ... mehr

Heutzutage ist es schon kein Leichtes, einen Job zu finden. Wenn dieser Job dann auch noch schlecht bezahlt wird, hat man zumeist schon gar keine Lust mehr, sich dort wirklich zum Arbeiten einzufinden. Dennoch, es ist einfach viel zu schwer, eine andere Anstellung zu finden und somit hängt man in diesem Betrieb sozusagen fest. Selbst Gehaltsverhandlungen führen teilweise nicht zum gewünschten Erfolg Zu Zeiten, wo es so viele potentiellen Arbeitnehmer gibt, kann man sich als Arbeitgeber schon aussuchen, wen man einstellt.
Auch wenn man dann zu einem Jahresvertrag beispielsweise gekommen ist, hat man nicht das „Recht“, nach diesem Jahr eine Lohnerhöhung zu verlangen. Denn ein Vertrag läuft aus und ein neuer Vertrag wird geschlossen. Wenn also eine Lohnerhöhung in Frage kommt, dann kommt dies von Seiten des Arbeitgebers und nicht von Seiten des Arbeitnehmers.
Natürlich kann man ein Wunschgehalt nennen, allerdings sollte man diesbezüglich keine Forderungen stellen. Zu schnell läuft der Vertrag aus und man findet keine neue Anstellung, als dass man diesen Job aufs Spiel setzen kann, gerade dann, wo man doch weiß, dass der Arbeitgeber einem den Vertrag verlängern möchte. Dennoch gibt es Menschen, die meinen, dass sie gleich 2 bis 3 Euro mehr verdienen müssten, natürlich die Stunde gerechnet, um in der Firma zu bleiben.
Hier wird sich der Arbeitgeber, egal ob er hierzu in der Lage wäre oder nicht, nicht einlassen. Zunächst einmal kann man vielleicht über einen Euro sprechen, gleich 2 oder mehr Euro als Erhöhung zu verlangen, ist sehr weit hergeholt. Hier muss man dann auch die Entscheidung des Arbeitgebers verstehen, wenn dieser dann entgegen seiner ersten Entscheidung den Arbeitnehmer vor die Tür setzt. Vor allem aber sollte man sich aber, bevor man irgendwelche Forderungen stellt, auf einem Gehalt Rechner anzeigen lassen, in welchem Rahmen Gehälter in dieser Branche bei gleichen örtlichen Verhältnissen ausgezahlt werden
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Eine Bauhelferunfallversicherung schließt eine Invaliditätsleistung und eine Todesfal... mehr
Kommentare
heinz [Gast]
Ein wunderbar geschriebener Artikel !
Super mister info