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Der Tarifvertrag Öffentlicher Dienst regelt das Gehalt

Beamte aufgepasst: In dem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst ist die Bezahlung der Angestellten von Bund, Länder und Gemeinden genau geregelt.

tarifvertrag öffentlicher dienst
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Mit der Regelung des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst ist ein wichtiger Bereich für den Öffentlichen Dienst sinnvoll und nachhaltig geregelt. Jeder Angestellte von Bund und Gemeinden, die Länder haben mittlerweile einen eigenen etwas abweichenden Tarifvertrag, weiß genau, wie viel er verdient, und vor allem er weiß was sein Kollege verdient. Dies hat den Vorteil, dass weniger Neid zwischen den Angestellten auftritt.

Im Tarifvertrag Öffentlicher dienst wurde eine Vereinfachung angestrebt, weil der Tarif in den Jahren vor 2003 zu kompliziert und fast nicht mehr zu verstehen war. Die Tarifpartner haben eine neue Struktur für den Tarifvertrag Öffentlicher Dient angestrebt und auch realisiert. Es wurden Vereinfachungen und eine Vereinheitlichung für das Tarifwerk für Arbeiter, Angestellte und Pflegebeschäftigte angestrebt und auch ausgeführt. Vor allem sind aber die Abkehr von der dienstalters- und Familienbezogenen Bezahlung zu einer erfahrungs- und leistungsorientierten Vergütung angestrebt worden.

Dieser Vertrag besteht aus fünfzehn Entgeltgruppen und zwei Grundstufen und vier Entwicklungsstufen. Der Aufstieg geht über die Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber. Familienbezogene Entgeltbestandteile, wie der Verheiratetenzuschlag sowie die Kinderzuschläge im Ortzuschlag und der Erhöhung des Weihnachtsgeldes sind ganz weg gefallen, um ihnen nur ein mal ein paar Details zu nennen.

Der Tarifvertrag ist dennoch ein sehr verzwicktes Vertragswerk geworden, um es zu verstehen, muss man sich ausführlich damit beschäftigen. Was noch ein wichtiger Punkt ist, ist die Regelung der Arbeitszeit für die Angestellten. Sie beträgt 38,5 Stunden für Westdeutsche Angestellte, 40,0 Stunden für die Angestellten der neuen Bundesländer.

Ein Großteil des Tarifvertrags ist für die Regelung von Arbeitszeit, Gehalt für Angestellte des öffentlichen Dienstes verantwortlich. Er ist immer noch ein komplexes Werk, wenn man sich aber damit beschäftigt, erhält man aber schnell einen Überblick. Die Neufassung wird von vielen aber auch kritisch betrachtet. Wie dem auch sei. Dieses Vertragswerk ist absolut notwendig und förderlich für den Erhalt des öffentlichen Lebens. Die Angestellten müssen sich damit abfinden und sie sind mittlerweile der ganzen Entwicklung gegenüber positiver eingestellt. Und das ist auch gut so.

 
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von Tim Schlüter 01.02.2008
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