Mit diesen Kosten für einen Reisepass muss man rechnen
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Die doppelte Staatsbürgerschaft und deren Erhalt war vor einigen Jahren in Deutschland kein Thema.Hatte man sich entschlossen, dauerhaft im Ausland zu leben und die dortige Staatsbürgerschaft zu beantragen, musste man dafür erst einmal die deutsche aufgeben. Doch seit einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, hat sich das geändert. Nun ist es unter gewissen Voraussetzungen von deutscher Seite aus möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen, sofern denn das Gastland auch keine Einwände dagegen hat. Allerdings ist es kein grundsätzliches Recht, fortan mit zwei Staatsbürgerschaften zu leben, sondern die Ausstellung eines neuen Passes unter gleichzeitiger Beibehaltung des alten ist an einige Bedingungen geknüpft.
Ein gutes Argument, weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft behalten zu dürfen, ist zum Beispiel die Tatsache, dass man noch Eltern oder Verwandtschaft ersten Grades in Deutschland hat. Ein weiteres schlagendes Argument ist der Besitz von Grund und Boden oder auch von Immobilien im Mutterland. Ebenso anerkannt als Gründe die doppelte Staatsbürgerschaft zu beantragen sind der Besuch einer deutschen Schule oder aber häufige Besuche in Deutschland. Sogar die fortbestehende Mitgliedschaft in deutschen Clubs oder Vereinen oder ähnlichem wird als Grund anerkannt. Hat man also den Wunsch, neben seiner deutschen Staatsbürgerschaft noch eine zweite zu beantragen oder aber grundsätzlich die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes zu beantragen und wenn es denn möglich ist, die deutsche weiterhin zu behalten, sollte man bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach den BBG-Infopaket für die Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaft fragen. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist es, das Pferd nicht von hinten aufzuzäumen. Das soll heißen, man sollte, sofern man die deutsche Staatsbürgerschaft vorrangig behalten will, in jedem Fall erst die Bestätigung der deutschen Botschaft zur doppelten Staatsbürgerschaft abwarten, bevor man eine weitere beantragt. Denn ist die neue bewilligt und die alte, also deutsche Staatsbürgerschaft damit hinfällig, kann es äußerst schwierig und vielleicht sogar erfolglos sein, zu versuchen, seine deutsche Staatsbürgerschaft wieder zurückzubekommen. Diese Tatsache kann es auch erschweren, wieder dauerhaft in die alte Heimat zurückzukehren.
Melania Gracht
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Kommentare
... [Gast]
So einfach ist es auch wieder nicht.
Es ist immer noch der Ausnahmefall und alleine die Angabe man moechte weiterhin deutsche Vereine besuchen oder man hat Verwandte, genuegt idR nicht.
Viel mehr muss ueberzeugend dargelegt werden, warum man die neue Staatsangehoerigkeit unbedingt will und trotzdem die deutsche behalten.
MIke [Gast]
Kennt jemand einen Anwalt, der so einen Antrag auch erfolgreich durchgezogen hat bzw. durchziehen kann?
Danke im Vorraus