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Kilometerpauschale und Werbungskosten
Die so genannte Kilometerpauschale wird in den Werbungskosten oder den Betriebsausgaben angegeben und abgerechnet. Leider kann man auf diese Art nicht die effektiv angefallenen Kraftstoffkosten absetzen, aber die Pauschalen, die vom Finanzamt angesetzt wurden, sind auch nicht zu verachten.
Diese Faktoren kann man bei der Kilometerpauschale geltend machen
Der höchste Satz, den man in Bezug auf die Kilometerpauschale geltend machen kann, ist die Pauschale für das Auto. Hier können 30 Cent pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden und sobald man eine Fahrgemeinschaft besitzt und konstant einen Mitfahrer hat, gibt es außerdem noch Extrazuschüsse. Im Auto kann man pro Mitfahrer, der allerdings auch aus beruflichen Gründen mitfährt, zwei Cent extra ansetzen, was sich gut summieren kann. Bei einer fünf Tage Woche kann man bis zu 230 Arbeitstage mit Fahrtaufwendungen pro Jahr abrechnen. Das Finanzamt kalkuliert bei einer fünf Tage Woche schon den Urlaub mit ein, allerdings keine Krankheitstage. Dennoch überprüft das Finanzamt von Zeit zu Zeit die Krankheitstage oder den Urlaub.
Wie man die Kilometerpauschale geltend macht
Für die Angaben zur Kilometerpauschale in der Steuererklärung muss der kürzeste Weg zur Arbeitsstätte gewählt werden. Da macht das Finanzamt nur Ausnahmen bei begründeten Umwegen, wie zum Beispiel der Nutzung einer Fähre oder ähnlichem. Auch überprüfen die Finanzbeamten die Angabe der Kilometer, denn die neuen Routenplaner im Internet machen dies schnell und einfach möglich. Dies sollte man selbst einmal überprüfen, denn utopische Angaben bezüglich der gefahrenen Kilometer führen im schlimmsten Fall zu Strafanzeigen. Da die Adresse der Arbeitsstätte in der Steuererklärung angegeben ist, sollte man hier nur wahrheitsgemäße Angaben machen.
Die Regelungen bezüglich der Kilometerpauschale haben sich geändert
Allerdings wurden schon Abstriche an der Kilometerpauschale vorgenommen. Man darf sie nur noch ab einem Kilometeraufwand von mindestens 20 Kilometern anwenden. Alle Personen, die einen recht kurzen Weg zur Arbeitsstätte haben, gehen somit leer aus. Für all die anderen bedeutet die Kilometerpauschale einen guten Batzen Geld, wenn die Steuerrückerstattung in den Briefkasten flattert.
Mein Sohn arbeitet als Umzugshelfer bei einem Umzugsunternehmen.
In der letzten Zeit hat er einmal von Bamberg nach Flensburg und zurück und von Bamberg nach Düsseldorf fahren müssen. Die reine Fahrtzeit darf er nicht verrechnen. Dafür gesteht ihm die Firma ein Km-Geld von 0,07€/km zu.
Meine Frage nun: ist das rechtlich?
Stünden ihm nicht 0,30€/km zu?
Vielen Dank im Voraus für Eure rasche Rückmeldung.
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Kommentare
Lisa-EF [Gast]
Ich habe einen Anfahrtsweg zur Arbeit von 56 km, erhielt aber im Vorjahr nur ca.880 Euro vom FA zurück. Ich habe Lohnsteuerklasse 1 und konnte nichts weiter abrechnen außer den Kilometern zur Arbeit. Laut der Berechnung von 230 Tagen und 0,30 €/km wäre aber ein Betrag von 3864 € zurückzuzahlen. Wo liegt der Fehler?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa-EF
Tom [Gast]
Hallo,
weiß zwar wenig darüber Bescheid. Doch auf jeden Fall kann man die ersten 20km nicht abrechnen.
Gruß W.
Randolf [Gast]
Hallo
Ist es nicht vielmehr so das du nur die Steuern für deine ca. 34oo Euro erstattet bekommst und nicht den von dir aufgewendeten Betrag.
MfG Randolf
Jim [Gast]
Da hier vom Jahr 2006 gesprochen wurde, sind natürlich die gesamten 56 km abzugsfähig. Die Kilometerpauschale läuft allerdings unter "Werbekosten", und die werden ja sowieso erstmal in Höhe von 920.- Euro abgezogen (sog. Werbekostenpauschale). Somit mindert sich der genannte Betrag in jedem Fall schonmal um diese 920.- Euro. Es verbleiben also nur noch knapp 3000.- Euro übrig.
Weiter ist es nun so, dass dieser Betrag natürlich nicht komplett zurückgezahlt wird, sondern dass sich das zu versteuerende Einkommen um diesen Betrag mindert! Das ist ein wichtiger Unterschied! Es bedeutet im Grunde, dass man aus Finanzamtssicht 3000.- Euro weniger verdient hat, als ursprünglich angenommen.
Dadurch müssen natürlich auch nachträglich weniger Lohnsteuern bezahlt werden (weniger Einkommen = weniger Steuern), und genau diese Differenz der zuviel bezahlten Steuer erstattet das Finanzamt zurück.
Manuel [Gast]
Hallo ich hätte da noch eine frage ...
ich fahre pro strecke 22,4 km !
kann ich jetzt jeden tag nur 1,4 km absetzen ??es wird ja immer gesagt ab dem 21. kilometer bekäme man erst die 0,30 euro !?22.4-21=1,4 .... ?????
Gerald Löser [Gast]
http://KM-Pauschale http://Kilometerpauschale Hier Ist Gerry !
Aktuell sind die ersten 20 km nicht absetzbar, aber im April (!) kommt die Entscheidung im Bundestag ob es Anrechnung für die ersten 20 km geben wird ! 11 PRO !
Ich habe 50 km und habe dafür 600 EURO bekommen, also etwa 350 Euro würde ich noch bekommen !
Soweit zu Deiner Anfrage !
Gruß Gerry
Rene [Gast]
Hallo,
ich sitze ebenfalls gerade an meiner einkommenssteuererklärung für das Jahr 2006.
Ich hatte einen einfachen Fahrweg von 48,48 Kilometer. Ich denke, den muß ich wohl x 2 rechnen, also Hinfahrt und Rückfahrt. Macht bei 230 Arbeitstagen einen Gesamtarbeitsweg von 22.300 Kilometer. Für das Jahr 2006 werden ja noch ab dem 1. Kilometer abgerechnet? Sehe ich das richtig?
Gregor [Gast]
Was mache ich eigentlich, wenn ich an einem Tag zwei Arhbeitgeber habe? Kann ich dann die Kilometerpauschale 2 mal anrechnen? Auch wenn ich vorher nicht nach Hause fahre?
Alex [Gast]
zur Frage von Rene:
du hast geschrieben:Hallo,
ich sitze ebenfalls gerade an meiner einkommenssteuererklärung für das Jahr 2006.
Ich hatte einen einfachen Fahrweg von 48,48 Kilometer. Ich denke, den muß ich wohl x 2 rechnen, also Hinfahrt und Rückfahrt. Macht bei 230 Arbeitstagen einen Gesamtarbeitsweg von 22.300 Kilometer. Für das Jahr 2006 werden ja noch ab dem 1. Kilometer abgerechnet? Sehe ich das richtig?
JA, du siehst das mit dem 1. Km richtig, zumindest für das Jahr 2006, allerdings kannst du nicht Hin- & Rückfahrt anrechen. Das FA nimmnt nur die "Einfache Fahrt" das bedeutet EINE WEGSTRECKE... also die Entfernung zwischen deinem Wohnort und der Arbeit.
Alex [Gast]
zur Frage von Gregor:
du hast geschrieben: Was mache ich eigentlich, wenn ich an einem Tag zwei Arhbeitgeber habe? Kann ich dann die Kilometerpauschale 2 mal anrechnen? Auch wenn ich vorher nicht nach Hause fahre?
Also.... du kannst nicht beide Enfernungen angeben. Den Weg zur zweiten Arbietsstätte kannst/musst du als Umweg angeben und zwar in der Reinfolge wie du deine Arbeitsstätten besucht. Nach dem Prinzip der EINFACHEN FAHRT. Das bedeutet du gibst ganz normal die Enfernung von deinem Wohnort bis zur ersten Abrbeitsstätte an und dann gibst du die Km von der ersten Arbeitsstätte zur zweiten (als Umweg) an.
Norman [Gast]
Also für alle, die sich wundern, dass sie weniger als 0,30€ pro gefahrenen Kilometer zurückbekommen (bis 2006).
Der Grund liegt in der Berechnung. Die Steuerlast wird der Steuertabelle entnommen. Der Wert in der Steuertabelle, zu dem man seine Steuer abliest, errechnet sich aus dem Bruttolohn abzüglich Werbungskosten für das gesamte Jahr. Werbungskosten sind die Kosten, die man aufwenden muss um seiner Arbeit ordentlich nachgehen zu können (Arbeitsweg eingeschlossen).
Wenn man jetzt die Kilometerpauschale ansetzt, dann erhöht das die Werbungskosten, was den zu versteuernden Betrag reduziert (nicht die Steuer selbst). Und da dann die Steuer nur einen gewissen Prozentsatz des zu versteuernden Betrages ausmacht wird auch die Erstattung niedriger ausfallen, als die geltend gemachten Werbungskosten. Als pauschale Richtlinie sagt man hier, dass man etwa ein Drittel des Kilometergeldes wieder erstattet bekommt.
Und diese Systematik ändert sich auch nach 2006 nicht!!!
Annerose 3.11.2008 [Gast]
Mein Mann hat ein Arbeitsweg von 72km (Einfache Entfernung),seit Jahren gibt es da kein Problem beim Finanzamt.Doch jetzt plötzlich wollen sie nachweise von Werkstätten oder TÜV über die gefahrenen km meines Autos haben.Ich besitze keine Rechnungen wo km-stände draufstehen und mein TÜV war erst April2008 sie wollen aber was von 2007.Ist das denn rechtens?Kann mich das Finanzamt verpflichten ein Fahrtenbuch zu führen? BItte um Antwort.
MSM [Gast]
kann man auch, wenn man auf 400€-Basis angestellt ist, die Kilomter absetzen?
Isa [Gast]
leider nicht, da du ja keine Steuern bei einem 400 EUR-Job bezahlst. Also können auch keine Steuern um den Kilometerfreibetrag gesenkt werden...
G.M.Murry [Gast]
Beitrag veraltet -- seit Dez. 2008 kann ab dem ersten gefahrenen Km wieder alles geltend gemacht werden.
Ela [Gast]
Hallo,
ich hab mich schon auf die Nachzahlung gefreut, da im Freundes- und Familienkreis alle ordentliche Nachzahlungen von mehreren Hundert Euro erhalten haben. Umso größer war heute meine Enttäuschung, dass ich nur 4,22 zurück bekomme. Mein einfacher Arbeitsweg ist allerdings nur 13 km lang - kann das hinkommen? In dem Bescheid werden auch nur diese 13 km zur Berechnung genommen. Müssten das dann nicht 26 km für Hin- und Rückweg sein?
Sandra [Gast]
wenn du nur 13 km für Wege zwischen Wohnung und Arbeitstätte hast wird nur ein Weg genommen. Das ist daher schon korrekt. Das ist aber auch schon immer so gewesen. Also die Berechnung wäre dann 13 km x 0,30 Cent x yTage = Kilometerpauschale
UweB [Gast]
die aktuelle Rechtsprechung ist nicht berücksichtigt!
Irene [Gast]
Frage an Profis:
ein potentieller Arbeitgeber bietet mir an, die Fahrtkosten von B nach Bad H. zu übernehmen. Einfach sind das 407km. ich möchte mit dem PKW fahren.
Zahle ich die Rückfahrt selbst?
Kann ich Umwege zu den Eltern machen nach W.?
danke für deinen Tipp
Hermann [Gast]
Irene, warum fragst Du nicht deinen potentiellen AG?? Wer soll das hier denn beantworten können, vor allem, weil die Frage hier völlig fehl am Platze ist??
Karsten [Gast]
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