Fernstudium: Kosten
Fernstudium Kosten sind nicht zu unterschätzen und müssen bei dem Studienanbieter mei... mehr

Der Antrag auf Wohngeld wird bei der jeweiligen zuständigen Behörde gestellt. Beim Ausfüllen des Antrages sind die Mitarbeiter der Wohngeldbehörde behilflich und stehen auch bei offenen Fragen zur Verfügung. Die Berater sind grundsätzlich verpflichtet, den Antragsteller über seine Rechte und Pflichten aufzuklären. Damit die Bearbeitung nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt, ist es empfehlenswert, schon zusammen mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Dazu gehören die Einkommensnachweise aller Personen des Haushalts sowie der Mietvertrag.
Wird Wohngeld gewährt, so erhält der Antragsteller die Zahlung rückwirkend zum Beginn des Monats, in dem der Antrag eingereicht wurde. Insgesamt kann die Bearbeitung des Antrages bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Der Bewilligungsbescheid geht dann über einen Zeitraum von 12 Monaten. Nach dem Ablauf muss der Antragsteller erneut Wohngeld bei der Behörde beantragen. Änderungen beim Einkommen oder der Wohnsituation sind der Behörde jedoch immer zeitnah mitzuteilen.
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