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Einen Untermietvertrag schließt man ab, wenn man Teile seiner Wohnung oder aber den ganzen Wohnraum untervermieten will. Solch einen Vertrag vorab auszuhandeln und zu verifizieren, ist sehr ratsam, damit im Nachhinein keine Streitigkeiten entstehen.
Regelungsbedürftige Punkte gibt es einige, wenn man einer anderen Person seinen Wohnraum zum Leben überlässt. Eine der wichtigsten Fragen, die vor dem Bezug der Wohnung durch den Untermieter geklärt sein sollten, ist die, welche Bereiche der Wohnung er benutzen darf und welche nicht. Denn nicht jeder Hauptmieter, der seine Wohnung untervermietet, möchte, dass der neue Bewohner Zugang zu allen Räumen hat und diesen auch nutzt. Insbesondere wenn es sich um eine Zwischenmiete handelt, bei der der Untermieter den Wohnraum nur für eine begrenzte Dauer hat bevor der Hauptmieter wieder einzieht, sollte vorab genau festgelegt werden, welche Räume, aber auch welche Gegenstände in Betrieb genommen werden dürfen.

Wichtig ist es auch festzulegen, wie und wann die Betriebskosten entrichtet werden. Hat man einen Wasser- und Stromzähler in der Wohnung, lassen sich zumindest diese Kosten ziemlich genau ermittelt. Für alles übrige wie Heizkosten, Müllabfuhr und gegebenenfalls Hausmeisterkosten sollte man sich vorab auf eine Pauschale einigen. Es ist ratsam, gerade auch die Höhe der Beteiligung durch den Untermieter genau festzulegen, damit es nicht im Nachhinein über diese Punkte zu Streitigkeiten kommt. Im Rahmen dieser Kostenfestlegung sollte man sich auch, wenn es denn möglich ist, auf einen festen Zeitraum der Untervermietung und somit des Mietvertrages einigen. Erstens vermeidet dies Missverständnisse, falls die untermietende Person einen längeren Aufenthalt plant als der Hautmieter, außerdem kann man bei einer festen Vertragsdauer auch leichter die Höhe der Nebenkosten fixieren
Gerade wenn man seine Wohnung möbliert vermietet, kann einiges passieren. Gestattet man dem Untermieter auch die Nutzung solcher Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Geschirr, ist schnell etwas kaputt gegangen. Deswegen ist es besser, in den Mietvertrag auch eine Kaution mit einzubeziehen. Hierdurch kann sich gerade der Hauptmieter vor unangenehmen Überraschungen schützen. Welche Punkte auch immer der Einzelne für regelungsbedürftig hält, jede Variante eines Untermietvertrages ist besser, als gar keinen abzuschließen.
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