Ein Überblick über die Physiotherapie Ausbildung
Die Physiotherapie Ausbildung hat das Ziel, Menschen behandeln zu können, die in ihre... mehr
Viele Menschen möchten im Alter nicht alleine oder in einem Leben und entscheiden sich immer häufiger für eine Senioren-WG. Hier leben Gleichaltrige abwechslungsreicher und angenehmer zusammen und ein Zimmer in der Wohngemeinschaft kostet oft weniger als eine Single Wohnung oder ein Platz im Altersheim. Damit ist jedoch nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollte die Gründung einer Senioren-Wohngemeinschaft gut durchdacht und vorbereitet sein.
Für den Mietvertrag mit dem Hauseigentümer sind zwei Varianten möglich. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, einen Hauptmieter als Vertragspartner mit dem Vermieter zu benennen. Dieser vertritt dann als alleiniger Vertragspartner die Wohngemeinschaft gegenüber dem Vermieter, mit allen Konsequenzen. Er ist unter anderem für die vollständige Zahlung der monatlichen Miete verantwortlich. Zahlungsausfälle und Leerstände von einzelnen Zimmern sind Risiko des Hauptmieters. Er ist jedoch auch berechtigt, die Wohnung nach seinem Ermessen wieder zu kündigen, ohne dabei die anderen Bewohner um Zustimmung fragen zu müssen. Alle anderen Mitbewohner sind Untermieter des Hauptmieters.

Die Wohngemeinschaft kann jedoch auch als Ganzes, als Vertragspartner dem Wohnungseigentümer gegenüber auftreten. Hier sind verschiedene Rechtsformen möglich: GbR, gGmbH, KG und weitere. Da jedoch alle Rechtsformen unterschiedliche Konsequenzen gegenüber den Beteiligten haben, ist eine rechtliche Beratung vorher unbedingt zu empfehlen. So haften zum Beispiel bei einer GbR sämtliche Bewohner gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
Wichtig ist ebenfalls festzulegen, wie im Bedarfsfall einzelne Bewohner aus dem Mietvertrag aussteigen können. Denn ohne diese gesonderte Vereinbarung können einzelne Mieter nicht einfach kündigen, sondern nur die Gemeinschaft als Ganzes. Im umgekehrten Fall, wenn die Mehrheit die Wohnung kündigen möchte nur ein WG-Mitglied nicht, müssen die übrigen Mitbewohner unter Umständen die Kündigung gerichtlich einklagen. Aus diesen Gründen ist es wichtig, bereits vor der Gründung einer Senioren-Wohngemeinschaft rechtlich einwandfreie Lösungen zu finden und schriftlich zu vereinbaren.
Wurde im Mietvertrag vermerkt, dass an eine Wohngemeinschaft vermietet wird, ist ein Wechsel zwischen einzelnen Bewohnern problemlos möglich. Eine Information an den Vermieter ist hier ausreichend.
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