Woher bekommt man günstig gebrauchte Landmaschinen?
Wer gebrauchte Landmaschinen kaufen möchte, der sollte sich im Internet informieren u... mehr
Millionen Menschen wechseln in Deutschland jedes Jahr ihr Auto. Viel Arbeit also für die zahlreichen Autohändler, die ihre Dienste anbieten. Viele Autohäuser verkaufen Neuwagen und Gebrauchtfahrzeuge, manche Händler haben sich ausschließlich auf den Gebrauchtwagenmarkt spezialisiert.
Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen so genannten Marken-Autohäusern und so genannten freien Autohändlern. Die Händler der ersten Kategorie verkaufen vor allem eine bestimmte Marke und bekommen dafür vom Hersteller z.B. bei der Einrichtung der Geschäftsräume und bei der Gestaltung der Werbung finanzielle Unterstützung. Der zweiten Kategorie gehören solche Autohändler an, die keine Exklusivvereinbarung mit einem Autohersteller geschlossen haben. Sie können sämtliche Fabrikate gleichberechtigt nebeneinander präsentieren. Diese freien Anbieter verzichten oftmals komplett auf das Neuwagengeschäft und konzentrieren sich ganz auf gebrauchte Modelle.
Autohändler haben, ähnlich wie Versicherungsvertreter, nicht den besten Ruf. Viele Menschen sind selbst schon einmal auf ein vermeintliches Schnäppchen hereingefallen oder kennen jemanden, der sich nach dem Autokauf übers Ohr gehauen fühlte. Unter diesen schwarzen Schafen leiden dann auch die seriösen Anbieter, die mit guten Autos zu angemessenen Preisen handeln.
Ein Stück mehr Sicherheit haben Privatkunden durch eine gesetzliche Änderung vor einigen Jahren bekommen. Autohändler sind seither verpflichtet, ein Jahr Garantie auf die verkauften Fahrzeuge zu geben. Insbesondere bei Mängeln, die in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftreten, ist die Position der Kunden deutlich gestärkt. Nun muss nämlich nicht mehr der Käufer nachweisen, dass der Mängel schon beim Verkauf bestand, sondern die Beweislast wurde umgekehrt. Das bedeutet: Der Autohändler muss entweder die Mängel beseitigen oder nachweisen, dass sie erst nach der Übergabe des Wagens aufgetreten sind. Das ist in der Praxis sehr schwierig.
Deshalb ist es heute vielfach üblich, vor dem Verkauf ein Gutachten eines qualifizierten Dritten einzuholen. Das können Prüfer oder Werkstätten sein. Die Experten checken das Auto durch und listen mögliche Mängel auf. So sind sowohl der Autohändler als auch der Kunde auf der sicheren Seite.
Vor allem die Garantieleistungen sind es auch, die für den Kauf eines Gebrauchtwagens nur beim Autohändler sprechen. Erwirbt man ein Fahrzeug nämlich von einem anderen Privatmann, kauft man „wie gesehen“. Das heißt: Man kann anschließend nur noch sehr schwer Mängel reklamieren, ein Rechtsanspruch auf Gewährleistung besteht nicht.
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