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Importfahrzeuge und die rechtlichen Tücken

Wer Importfahrzeuge kaufen möchte, der sollte sich vorher genau überlegen, auf welchem Weg er das tun möchte, denn hier gibt es ein paar rechtliche Ecken und Kanten.

Es ist schon sehr interessant, ein paar Preisvergleiche auf dem europäischen Fahrzeugmarkt anzustellen, denn der Fahrzeugkauf innerhalb der Europäischen Union geht inzwischen recht einfach und die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind teilweise sehr deutlich. Eine der Ursachen ist, dass die Hersteller die Verkaufspreise für ihre Fahrzeuge zum Teil auch der Kaufkraft in den verschiedenen Ländern anpassen, um so viel Profit abzuschöpfen wie möglich und trotzdem auch die Menschen in den wirtschaftlich weniger starken Staaten als potentielle Kunden gewinnen können. Wer sich also für Importfahrzeuge entscheidet, der sollte aber auf ein paar Sachen achten, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Kauft man direkt bei einem ausländischen Autofachhändler oder setzt dafür einen Vermittler ein, schließt man den Kaufvertrag immer nach dem Recht des Landes ab, in dem der Händler seinen Sitz hat.

Man sollte also die Rechtssituation bezüglich der Gewährleistung vorher genau prüfen und sich auch vorher einen Musterkaufvertrag schicken lassen, um zusammen mit einem Sprachkundigen die einzelnen Klauseln durchgehen zu können. Als günstiger hat es sich in der Vergangenheit erwiesen, das Fahrzeug über einen in Deutschland ansässigen Fachhändler importieren zu lassen. Das hat den Vorteil, dass man den Kaufvertrag über die Importfahrzeuge nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch nach deutschem Recht abschließt.

Beachten sollte man auch die mit dem Kauf der Importfahrzeuge verbundenen zusätzlichen Kosten für den Transport nach Deutschland und die anfallenden Einfuhrzölle. Sie könnten unter Umständen den ausgehandelten Preisvorteil komplett wieder auffressen. Etwas kompliziert gestaltet sich für einige nach ausländischem recht gekaufte Importfahrzeuge die Gewährleistung. Die Herstellergarantie beginnt schon, wenn das Fahrzeug an den ausländischen Händler verkauft wird.

Auch ist es häufig schwierig, in Deutschland mit einem ausländischen Kaufvertrag Garantieleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dabei muss häufig erst der Hersteller kontaktiert werden, was teilweise zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung der notwendigen Reparaturen führen kann

 
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von Markus Bauer 16.08.2008
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