Wie man Kratzer im Autolack entfernen kann
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Wenn man mit einem Fahrzeug, welches die Leistung von 5 PS (3,68kW) übersteigt und auf den sogenannten Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-See-Meilen-Zone) ein derartiges Wasserfahrzeug führen möchte, so muss man den Sportbootführerschein See (SBF See) erwerben. Der SBF-See ist vor allem für motorisierte Boote gedacht, welche zu Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden und hat seinen Geltungsbereich in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Für diesen Führerschein gelten folgende Voraussetzungen: Man muss mindestens 16 Jahre alt sein und ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Minderjährige können mit dem Einverständnis der Eltern ebenfalls den Schein erwerben. Die Prüfung besteht wie beim KFZ-Führerschein aus Theorie und Praxis. In der Theorie werden Dinge wie die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Navigation und Regeln zur Verhütung von Kollisionen abgefragt, während in der Praxis natürlich Manöver gefahren werden und Kenntnisse in der Knotenkunde verlangt sind. Besonders zu hervorzuheben ist aber die Tatsache, dass eine Ausbildung nicht vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass man sich auch alle prüfungsrelevanten Daten im Selbststudium beibringen kann und man sich dann einfach die Prüfung abnehmen lässt. Diese erfolgt bei einer der unten genannten Organisationen beziehungsweise Vereinen.
Verantwortlich für die Prüfungsabnahme, Verwaltung, Erteilung und Ausstellung des Sportbootführerschein See ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Hier sind zwei wichtige Organe zu nennen. Einmal der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) und der Deutsche Motorjachtverband e.V. (DMYV), welche die Aufgaben für das Bundesministerium übernehmen. Alles in allem gibt es ihn also doch, den sogenannten Jetski Führerschein.
"Man muss mindestens 16 Jahre alt sein und ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Minderjährige können mit dem Einverständnis der Eltern ebenfalls den Schein erwerben."
Wird mit diesem Satz gemeint, dass man mit Einverständsnis der Eltern den Schein auch schon früher erwerben kann oder nur, dass man zusätzlich eine Einverständniserklärung braucht ?
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