wie Sie mit dem Autoalarm Ihr Fahrzeug sicherer machen
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Auch Menschen mit Behinderung lieben ihre Freiheit und möchten diese ausleben. Doch viele Dinge, die für Menschen ohne Behinderung normal sind, stellen Personen mit körperlichen Einschränkungen vor große Herausforderungen. So kann das Benutzen eines Busses für einen Rollstuhlfahrer eine unüberwindbare Hürde darstellen. Selbst, wenn der Bus einen tiefen Seiteneinstieg hat, kommt der Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe meist nur schwer hinein. Hat das Fahrzeug keinen tiefen Seiteneinstieg, ist es selbst mit Hilfe fast unmöglich.
Deswegen sind behindertengerechte Fahrzeuge für viele Rollstuhlfahrer ein Traum, den sie sich schnellstmöglich erfüllen möchten. Technisch ist die Umrüstung eines Autos auf die jeweiligen Anforderungen der behinderten Person zwar kein Kinderspiel, aber machbar. Es gibt einige Firmen, die diese Umbaumaßnahmen anbieten. So muss für einen Autofahrer mit Querschnittslähmung zum Beispiel das komplette Fahrzeug auf Handbetrieb umgestellt werden - das heißt, Gaspedal, Bremse und Kupplung müssen so umgerüstet werden, dass der Fahrer die Funktionen bequem per Hand bedienen kann. Ist der Fahrzeugführer hingegen kleinwüchsig, müssen Autositz, Pedale, Spiegel, Gurt und Schalthebel so angepasst werden, dass sie auch für einen extrem kleinen Menschen erreichbar sind. Dass dieser gleichzeitig auch noch aus der Windschutzscheibe sehen können muss, versteht sich von selbst.

Es ist also nicht so einfach, ein Auto an die jeweiligen Bedürfnisse des gehandicapten Fahrers anzupassen. Dementsprechend ist der Umbau auch mit einigen Kosten verbunden. Wer nun glaubt, dass diese von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden, der irrt. Ein Auto ist nämlich kein Hilfsmittel im Sinne der Krankenkasse. Denn für diese steht nicht die Steigerung der Lebensqualität im Fokus, sondern lediglich die absolute Notwendigkeit eines Hilfsmittels. Und die ist aus Sicht der Krankenkassen hier nicht gegeben. Es gibt aber einige andere Stellen, die eventuell für die Finanzierung des Autos in Frage kommen. Je nach Situation lohnen sich Anträge beim Arbeitsamt oder bei der Rentenversicherung. Einreichen sollte man die Anträge auf jeden Fall, wenn man die Kosten für die behindertengerechte Fahrzeuge nicht selbst tragen kann.
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