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Das TÜV – Gutachten (ABE – Teilegutachten)

Hinweise zum TÜV - Gutachten und zur Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

tüv gutachten
© jörn buchheim - Fotolia.com

Wenn sie sich ein originales, werkneues Fahrzeug kaufen können sie davon ausgehen, dass alle in Deutschland hinsichtlich der Verkehrssicherheit notwendigen Auflagen erfüllt sind. Anders verhält es sich, wenn sie ein im Ausland erworbenes Fahrzeug zulassen möchten, oder sie nachträglich Veränderungen an ihrem Fahrzeug vornehmen möchten. Um nämlich auch weiterhin die Verkehrssicherheit gewährleisen zu können muss dies vom TÜV durch die Erteilung einer ABE bestätigt werden. ABE bedeutet Allgemeine Betriebs Erlaubnis und diese wird vom Hersteller für jedes übliche Serienfahrzeug ohne Probleme vergeben. Auch einfachste Zusatzteile sind im Handel gängigerweise mit diesem Merkmal ausgestattet, und können demzufolge ohne weitere Überprüfung montiert und verwendet werden.


Vor allem im weiten Feld des Autotuning finden sich sehr facettenreiche Variationen jeglicher Form von Fahrzeugoptimierung. Neben optischen Verfeinerungen, stehen dabei vor allem die Motorleistung steigernde Aktivitäten und Umbauten im Vordergrund. Damit bei komplexeren und schwieriger zu montierenden Teilen auch sichergestellt ist, dass die Montage auch ordnungsgemäß durchgeführt wurde, muss ein bestätigendes Gutachten von einer Prüfstelle vergeben werden Das TÜV – Gutachten ist hierbei die gängigste Form und an fast jeder Prüfstellezu erhalten. Montiert man also ein Teil ohne eine gültige ABE an seinem Fahrzeug, erlischt sofort und automatisch die Betriebserlaubnis. Einzig und allein der Weg zur Prüfstelle darf jetzt noch zurückgelegt werden. Im Anschluss an die Erteilung des TÜV – Gutachten bzw. nach Erhalt der ABE, kann man die vorgenommenen Veränderungen bei der Zulassungsstelle, in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nachtragen lassen.


Ein Aufwand der sich für den Autofan in jedem Falle lohnt, und gleichzeitig dazu beiträgt die Verkehrsicherheit, und damit den Schutz aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Mit dem TÜV – Gutachten wurde also eine Institution geschaffen, die den Bedürfnissen von Sammlern, Schraubern und anderen Autobegeisterten genau so Rechnung träg,t wie den Ansprüchen des normalen Verkehrsteilnehmers, und seiner Vorstellung von sicherem Straßenverkehr.

 
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Gestellte Fragen: 2

Fragen zum Beitrag: “Das TÜV – Gutachten (ABE – Teilegutachten) ”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 24.02.2011 um 18:07

Teilegutachten

HALLO, habe ein teilegutachten vom fahrwerksänderung.

meine frage wäre muß das gutachten eingetragen werden oder reicht wenn mann das gutachten mitführt???

Peter

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..
Frage 2
 
Gast - geschrieben am 11.05.2011 um 14:30

Verständnissfrage

Wenn ich eine ABE oder TÜV Bescheinigung habe,brauche ich nur noch zur KFZ Zulassungsstelle zur eintragung und nicht mehr zum TÜV ?

Antworten 0 Es gibt noch keine Antworten auf diese Frage..

Kommentare

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