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Welche Angaben muss ein KFZ Kaufvertrag aufweisen?

Je konkreter und umfassender ein KFZ Kaufvertrag abgefasst ist, desto größer ist die rechtliche Sicherheit für beide Parteien.

Wer den KFZ Kaufvertrag selbst aufsetzen möchte, der sollte einen minimalen Inhalt beachten, zu dem in erster Linie die Daten der beiden Vertragsparteien gehören. Auch verschiedene Daten aus dem KFZ Brief des zu veräußernden Fahrzeugs müssen unbedingt in den KFZ Kaufvertrag aufgenommen werden. Dazu gehören das aktuelle polizeiliche Kennzeichen sowie die Fahrgestellnummer. Auch der Hersteller, das Baujahr und das Datum der Erstzulassung helfen, den Kaufgegenstand eindeutig zu identifizieren. Weiterhin ist es üblich und sinnvoll, auch den Tachostand im KFZ Kaufvertrag mit aufzuführen.

Um späteren Streitigkeiten hinsichtlich bereits vorhandener Mängel auszuschließen, sollte nach einer gemeinsamen Fahrzeugbesichtigung jeder einzelne vorhandene Mangel aufgeführt werden. Weiterhin ist ein wichtiger Passus im KFZ Kaufvertrag das Datum der Eigentumsübertragung, das auch mit dem Risikoübergang verbunden ist.

Auch sollte konkret vereinbart und schriftlich niedergelegt werden, in welchem Zeitraum der Käufer die Ummeldung des Fahrzeugs auf der Zulassungsstelle vorzunehmen hat. Natürlich dürfen auch die Anschriften, Personalausweisnummern und Unterschriften der Vertragsparteien nicht fehlen.

Um sicher zu gehen, dass man keine wichtigen Angaben beim KFZ Kaufvertrag vergisst, ist es für den juristischen Laien sinnvoll, einen der vorgefertigten Musterverträge zu nutzen. Diese kann man einerseits aus dem Internet herunterladen, sich von dem Automobilclub schicken lassen, in dem man Mitglied ist oder bei der Rechtsschutzversicherung anfragen, ob sie solche Formularsätze für ihre Versicherten zur Verfügung stellen.

Alternativ kann man im Schreibwarenfachgeschäft oder in Buchhandlungen nachfragen, ob sie Durchschreibesätze für den KFZ Kaufvertrag im Sortiment haben. Um völlig sicher zu gehen, ist es ratsam, den KFZ Kaufvertrag in Kopie einerseits an das zuständige Finanzamt und andererseits an seine KFZ Versicherung zu schicken. Das wird besonders dann empfohlen, wenn man ein Fahrzeug an einen Käufer mit Hauptwohnsitz oder Gewerbestandort im Ausland verkauft. Für diesen Fall wird von den Fachleuten auch empfohlen, den Käufer darum zu bitten, Überführungskennzeichen für die Heimfahrt mitzubringen, so dass man die bisherigen amtlichen Kennzeichen demontieren und behalten kann.

von Daniel Groß
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