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Die Kraftfahrzeugsteuer muss jeder Besitzer eines Autos zahlen - zumindest fast jeder, denn beim Kauf eines Neuwagens profitiert man oftmals von einer vorübergehenden Steuerbefreiung. Irgendwann endet aber auch dieser Zeitraum, und dann muss der Halter wie jeder andere auch Steuern für sein Kfz bezahlen. Es sei denn, er kauft gleich wieder einen anderen Neuwagen.
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer ist bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt also nicht, wie etwa bei der Kfz-Versicherung, verschiedene Regionalklassen mit jeweils unterschiedlichen Tarifen. Ausschlaggebend sind zwei Faktoren: Der Hubraum des Fahrzeugs und die Schadstoffklasse. Während der „Euro1“-Tarif für ältere Fahrzeuge relativ teuer ist, kommen Besitzer neurer „Euro4“-Fahrzeuge in den Genuss von niedrigeren Sätzen. Die Politik will damit für die Autofahrer Anreize schaffen, modernere und in der Regel schadstoffärmere Fahrzeuge zu kaufen.
Für jede Schadstoffklasse ist jeweils ein Kraftfahrzeugsteuer-Satz pro angefangene hundert Kubikmeter festgelegt. Das heißt: Wer einen Wagen mit zwei Liter Hubraum fährt, muss den Satz mit dem Faktor 20 multiplizieren und erhält auf diese Weise die Summe, die er ans Finanzamt überweisen muss. Eine große Limousine mit sechs Litern Hubraum ist in derselben Schadstoffklasse also exakt dreimal so teuer wie ein Mittelklassewagen mit zwei Litern.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird einmal jährlich jeweils für ein Jahr im Voraus erhoben und muss an das örtliche Finanzamt gezahlt werden. Kauft man im betreffenden Zwölf-Monats-Zeitraum ein anderes Auto mit einer günstigeren Schadstoffklasse und sinkt dadurch die Steuerschuld, so bekommt man von den Behörden eine Steuergutschrift. Umgekehrt muss man eine Nachzahlung leisten, wenn man beispielsweise ein Fahrzeug mit wesentlich größerem Hubraum anschafft.
Weil viele Autofahrer die Steuern für ihren Wagen in der Vergangenheit nur sehr schleppend bezahlt haben, sind immer mehr Zulassungsstellen dazu übergegangen, neue Zulassungen nur noch vorzunehmen, wenn der betreffende Fahrer keine Rückstände mehr hat. Das heißt: Nur wer regelmäßig seine Kraftfahrzeugsteuer bezahlt, darf einen anderen Wagen zulassen. Und viele Finanzämter warten nicht mehr auf die Überweisung, sondern machen die Teilnahme am Lastschriftenverfahren für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer zur Pflicht.
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