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Aufpassen bei der Kündigung KFZ Versicherung

Bei der Kündigung KFZ Versicherung sind nicht nur einige Fristen zu beachten, sondern man sollte erst kündigen, wenn man einen neuen Vertrag in der Hand hat.

Für die Kündigung KFZ Versicherung kann es viele Gründe geben. Manche Versicherungsgesellschaften bieten Preisnachlässe und vorzeitige Wechsel in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse, wenn man dafür einen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft kündigen muss. Dann kommt die fristgerechte Kündigung zum Einsatz. Dazu muss man in seinen Vertrag schauen, wann das laufende Versicherungsjahr abläuft. Das kann der Jahreswechsel sein, muss aber nicht.

Spätestens einen Monat vor Ablauf dieses Versicherungsjahres muss die Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft nachweisbar eingegangen sein, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.  Den Nachweis des rechtzeitigen Eingangs kann man erbringen, indem man die Kündigung per Einschreiben schickt. Das Absenden als E-Mail mit Lesebestätigung reicht in dem Fall nicht, weil der Versicherer die Kündigung KFZ Versicherung im Original benötigt. Es ist auch nicht mehr möglich, dass der neue Versicherer für die Neukunden die Kündigung der alten Versicherung übernimmt.

Daneben hat man ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, das in dem Moment greift, wo die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht. Die dafür jeweils geltenden Fristen entnimmt man der immer beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung. Auch die Regulierung eines Schadensfalles zieht für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht nach sich, von dem die Versicherungsgesellschaft meistens dann Gebrauch, wenn sie binnen kurzer Zeit mehrere Schäden regulieren musste. Der Versicherungsnehmer kann die Kündigung KFZ Versicherung in dem Fall vornehmen, weil nach Schadensfällen eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse und damit verbunden eine Beitragserhöhung stattfindet. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung KFZ Versicherung entsteht auch, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug auf Grund Verkauf oder Verschrottung bei der Zulassungsstelle abmeldet oder für einen gewissen Zeitraum stilllegt, weil er vielleicht aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend kein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum bewegen kann oder darf.

Dabei ist das Datum der Abmeldung des Fahrzeugs das Ende des versicherten Zeitraumes

 
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von Markus Bauer 24.11.2010
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