Wellensittiche als Haustiere: Was ist zu beachten?
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Die Geburt eines Kindes ist nach wie vor auch in der heutigen Welt ein freudiges Erlebnis, vor allem natürlich für die frischgebackenen Eltern, aber auch für Verwandte und Paten. Doch mit der Geburt eines Kindes und auch schon vorher in der monatelangen Schwangerschaft fangen auch die finanziellen Gedankenspiele rund um das Kind in der Gegenwart und in der Zukunft an. Damit diese finanzielle Belastung etwas von den Schultern der Eltern genommen wird, zahlt der Staat für jedes Kind ein Kindergeld, wobei die Eltern für die ersten drei Kinder je 154 Euro pro Monat erhalten und für jedes Kind danach 179 Euro im Monat. Gemessen an der Arbeitsleistung der Erziehung nur ein kleiner Anteil, aber dennoch eine Hilfe. Unter der Regierung Schröders wurde das Kindergeld vor einigen Jahren erhöht.
In der Kindheit und auch in der Jugend ist der Erhalt dieses Kindergeldes in der Regel kein Problem, jedoch sobald die Kinder älter werden und dann auch selber Geld verdienen, droht ein Ausfall dieses Kindergeldes. Für Jugendliche, die sich mit Jobs wie etwa als Babysitter etwas hinzu verdienen, gibt es diesbezüglich nichts zu befürchten, die minimale Auszahlungsgrenze des Kindergeldes liegt bei 18 Jahren.
Darüber hinaus wird es dann schon etwas komplizierter. Die maximale Auszahlungsgrenze für erwachsene Kinder liegt bei nunmehr 25 Jahren, ehemals 27 Jahren, wobei auch diese Grenze schwammig ist und Sonderfälle als Ausnahmen darüber hinaus ausgezahlt werden, etwa wenn vorher der Grundwehrdienst abgeleistet wurde, wobei in dieser Zeit kein Kindergeld gezahlt wird, immerhin erhält das Kind ja dann Sold und Verpflegung durch die Bundeswehr.
Damit aber bei eventueller schulischer Ausbildung oder einer beruflichen Lehre dennoch weiterhin das Kindergeld bezahlt wird, das Kind aber dennoch Jobs wie den Babysitter machen will, muss auf eine maximale Einkommensgrenze von 7680 Euro im Jahr geachtet werden. Jeder verdiente Euro mehr führt zum Verlust des Kindergeldanspruches.
Andreas Reer
L.A.Rules[at]web.de
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