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Kerstin Becker

Der Heil- und Kostenplan

Der Deutsche ist bekannt für seinen Hang zu Formalitäten. Alles muss schriftlich niedergelegt und ausführlich dargelegt werden.


Ob wir hier von einer Klageeinreichung bei Gericht sprechen oder aber bestimmte Anträge bei der Stadt zu stellen haben, umfangreicher Schriftverkehr gehört hierzulande einfach dazu... So verhält es sich auch in der Zahnmedizin. Die Krankenkassen werden keine Regulierung irgendwelcher Kosten vornehmen, sofern nicht ein Heil- und Kostenplan vorliegt.


Steht in Zukunft zur Debatte einen Zahnersatz einzusetzen, ist es zunächst Aufgabe des Zahnarztes, hierzu einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Umgangssprachlich wird dieser Heil- und Kostenplan auch Kostenvoranschlag geschimpft. Der aus zwei Teilen bestehende Kostenvoranschlag enthält im ersten Teil die krankenkassenrelevanten Kostenplanungen sowie - im zweiten Teil - eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Kostenpunkte für den Patienten. Ob nun der Zahnarzt oder der Patient selbst den Heil- und Kostenplan bei der zuständigen Krankenversicherung einreicht, kann selbst entschieden werden.


Nachdem nun die Krankenkasse bis ins kleinste Detail geprüft hat, ob sämtliche auf dem Heil- und Kostenplan stehenden Positionen richtig berechnet wurden und diese überhaupt als notwendig erachtet werden, errechnet sie zu guter Letzt den sich daraus ergebenen Zuzahlungsbetrag durch die Krankenkasse. In der Regel werden von der Krankenkasse 50% der Regelversorgung übernommen, das heißt, die Kasse übernimmt die Kosten für eine Amalgamfüllung oder aber einer Metallkrone, nicht aber für teure Maßnahmen wie z.B. Keramikfüllungen bzw. Keramikkronen.


Hier wird lediglich der Preis der „normalen“ Materialien errechnet und davon 50% ersetzt. Die restlichen 50% der Regelversorgung sowie die Extra-Kosten, die beispielsweise durch andere verwendete Materialien entstehen, hat der Patient aus eigener Tasche zu zahlen.


Und selbst wenn man jetzt das ganze Geld aufgebracht hat, stellt der Heil- und Kostenplan kein abschließendes Angebot des Zahnarztes dar.


Je nach dem, ob während der Behandlung noch weiterer Zahnersatz oder evtl. eine professionelle Zahnreinigung notwendig wird, erhöhen sich auch die anfallenden Kosten und damit die Rechnung des Zahnarztes. Des Weiteren wird die Krankenkasse lediglich ihre 50% der Regelversorgung (+ evtl. Bonusse, die der Patient durch regelmäßige Besuche bei Vorsorgeuntersuchungen erworben hat) des Kostenvoranschlags übernehmen, auch wenn dieser aufgrund medizinischer Notwendigkeit geändert wurde.


Abschließend muss erwähnt sein, dass ein Heil- und Kostenplan nur 6 Monate Gültigkeit aufweist, danach verfällt dieser und der Zahnarzt müsste einen neuen Heil- und Kostenplan erstellen.

 
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Kerstin Becker   27.03.2008
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Fragen zum Beitrag: “Der Heil- und Kostenplan ”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 1
Autor:

helmut.lurders@t-online.de [Gast]

Ich habe einen Frag zu einem H+K-Plan,zu den mir die IKK als auch die KZV meine Frage nicht ausreichend beabtwortet.

Mrin Problem ist wie folgt.: Zu einen am 30.11.04 getätigten Kieferaufbau wurde ich nicht aufgeklärt und habe auch keine Einverständniseklärung zur bevorstehenden OP unterschtrieben. Ein von mir angrfordeter H+K-Plan, für die anschließend benötigte prothetische Versorgung wurde mir ebenfalls vor der OP nicht ausgehändigt. Bei der Enfernung der Stahlplatten von der ersten OP am 26.04.05 sonst wie vor, wurde ich ohne mein Wissen mit vir Implantaten versorgt, zu drm ich keinen Pflichtgrmäßen Kostenvoranschlag erhalten und somit auch krinr Einverständniserrklärung unterschrieben habe. Bei den ersten Röntgenaufnahmen nach der zweiten vorgenannten OP, worde ich ich über die über die Versorgung nur mit ein gutrn Preiszu erhalten informirt, die aber einen Körperverletzung beinhaltet. kurz vor der Einglirderung der Prothese, erhielt ich am 04.08.05 den schon vor Beguinn der behandlung angeforderten H+P-Plan zu weiterleitun an die IKK zur Bewilligung die ich am 10.08.05 erhalten habe.

Die mir unrechtmäßig versorgten Implantate wurden von dem Zahnarzt in die Spalte TH Therapie eingetragen, die nach meiner Meinung und erhaltenen Erkärungseinsicht, in die Spalte B Befund von dem Kiefer bei der Erstellung von dem H+K-Plan gehören. Die IKK hat nach meiner Meinung wohl angenommen, das mir die Implantate als mei Sonderwunsch, nach der Bewilligung von dem H+K-Plan noch versorgt werde, die somit als einen reine Privatleistung angesehen wurde.

Weil mir die Implantata kurz nach der Einglederung im Obeerkiefer ausgefallen und Abgebrochen ist, war die IKK aufgrund der falsch eingetrage´nen Implantate in den H+K-Plan für die Mängelbeseitigung im Bezug auf die bestehende Gewährleistungspflicht von einem Zahnarzt nich für mich zuständig. Aufgrund einer Klagr grgrn drn Zahnarzt wurde ich ab Oktober 2005 nicht mehr behandelt und lebe nur noch mit Haftcreme. Ich Bittr um Ihre Bestätigung ob der H+K-Plan richtig oder falsch ausgefüllt wurde. Wenn möglich an meine folgende Fax Nr.: 040 - 55549189. Herzlichen Dank.

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Video zum Thema: “Der Heil- und Kostenplan ”

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