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Der Heilpraktiker für Psychotherapie

Was ist eigentlich der Heilpraktiker für Psychotherapie? Was darf dieser? Wie unterscheidet er sich vom "großen" Heilpraktiker und wann kann er mir helfen?

Diese Fragen werden oft gestellt, wenn jemand den Begriff "Heilpraktiker Psychotherapie" hört. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie ist ein Therapeut, der mit Methoden der Gesprächsführung psychische Störungen diagnostizieren, heilen oder lindern darf. Rein rechtlich ist diese Tätigkeit außer dem Heilpraktiker für Psychotherapie nur den Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten erlaubt. Methoden der Gesprächsführung bedeutet, dass es im professionellen Gespräch darum geht, neue Sichtweisen zu gewinnen, sich von alten Mustern zu lösen oder neue Verhaltensweisen zu erarbeiten und auszuprobieren. Dazu gibt es verschiedene Therapieverfahren, wie zum Beispiel die Gestalttherapie, die systemische Therapie, das Psychodrama, die Klärungsorientierte Therapie oder die Integrierende Therapie, die alle eine bestimmte Vorstellung davon haben, wie psychische Störungen entstehen und zu behandeln sind. Dazu gibt es verschiedene therapeutische Strategien, wie zum Beispiel ein genaue Problemanalyse oder das Fragen nach Ressourcen oder „Ausnahmen vom Problem“, die bei den verschiedenen Therapieansätzen auch etwas verschieden sind.

Körperlich behandeln darf der Heilpraktiker für Psychotherapie nicht, dass unterscheidet ihn vom „großen“ Heilpraktiker, der zusätzlich z.B. Naturheilverfahren oder Akupunktur anbieten darf.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie erhält eine Zulassung zur Ausübung der Heilkunde vom Gesundheitsamt wenn durch eine Überprüfung seines Wissens, ausgeschlossen werden kann, dass er "eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt" wie es im Gesetz heißt. Um diese schwierige Überprüfung zu bestehen, kann man sich mit einer Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung vorbereiten.

Hat er diese Zulassung, dann kann der Heilpraktiker in seiner Psychotherapie Praxis mit den Therapieverfahren, die er erlernt hat seinen Klienten helfen, zum Beispiel Depressionen oder Ängste zu überwinden.

Norman Ehlert (Psychologischer Psychotherapeut)

 
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  21.11.2006
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Fragen zum Beitrag: “Der Heilpraktiker für Psychotherapie”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 5
Autor:

Heilpraktiker Psychotherapie [Gast]

Wichtig ist, dass Heilpraktiker für Psychotherapie nicht zwingend eine Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren haben müssen. Die Prüfung beim Gesundheitsamt umfasst keine Überprüfung psychotherapeutischer Qualifikation! Die "Ausbildung" in Heilpraktikerschulen umfassen nur Grundkenntnise und sind primär Vorbereitung auf die Prüfung beim Gesundheitsamt. Daher ist es wichtig, als Klient / Patient eines Heilpraktikers für Psychotherapie Fragen zu stellen:

- welche Grundqualifikation (psychosozialer Beruf oder Studium) hat er,

- hat er eine abgeschlossene Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren?,

- wenn ja, in welchem Verfahren und ist das Verfahren seriös? Und passt das Verfahren zu mir?

- bei welchem Verband wurde die Ausbildung absolviert, wie lange, wie viele Ausbildungsstunden, wer waren die Ausbilder, wer Supervisor, welche Ausbildung und Qualifikation hatten diese Personen, wiel viele Stunden Supervision wurden abgeleistet?

- wieviel und welche therapeutische Berufserfahrung hat der Heilpraktiker?

Autor:

Gast [Gast]

Falsch ist, dass "kleine" Heilpraktiker Krankheiten diagnostizieren. Das durfen ja noch nicht einmal Psychotherapeuten. Diagnosen sind einzig und allein Ärzten vorbehalten. In psycho-pathologischen Fällen meist Psychiatern und Neurologen.

Besten Gruß

Autor:

Arbeitsgemeinschaft für Hypnosetherapie, Hypnose und Psychotherapie e.V. Bundesverband Sitz Köln [Gast]

Der "kleine" Hp, psychologischer Psychotherapeut und der kassenzugelassene Dipl. Psychologe darf grundsätzlich erst nach ärztlicher - oder / und Heilpraktiker - Diagnose Psychotherapie durchführen. Probatorische Sitzungen sind allerdings zuvor erlaubt.

Autor:

Ernst Wieghorst Heilpraktiker für Psychotherapie und Leiter derHeilpraktikerschule Wieghorst [Gast]

Selbstverständlich darf der "Helpraktiker,beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie", ebenso wie der uneingeschränkte Heilpraktiker Diagnosen durchführen. Das muss er ja auch, den zu einer Therapie gehört nun erst einmal eine Diagnose. Was der Heilpraktiker darf ist ganz klar im Heilpraktikergesetz definiert. Und im §1 Abs.2 heisst es dort: " Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."

Die Feststellung ist ganz klar und Deutlich eine Diagnose.

Es gibt keine kassenzugelasseen Dipl. Psychologen. Eine Kassenzulassung erhält man nur als approbierter Arzt oder Psychotherapeut. Wer sagt denn das Heilpraktiker (bzw. Kleine Heilpraktiker) nur auf Anweiseung eines Arztes therapieren dürfen? Das ist absoluter Nonsens: Der HP ist aufgrund des Heilpraktikergesetzes dazu berechtigt selbständig Diagnosen zu stellen.

Autor:

Kind (w) [Gast]

Wunderbar Ernst! Ja, klar, darf ein Heilpraktiver (Psychotherapie) eine Diagnose (erstmal nur eine Verdachtsdiagnose) stellen. Dann kann er ja auch erst ggf. den "Fall" weiter delegieren, wenn er merkt, dass der "Fall" seinen Kompetenzbereich überschreitet.

MfG

IKind

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