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Das Abendgymnasium

Auf dem Abendgymnasium wird Ihnen die Möglichkeit geboten, das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg zu erwerben.

Für all diejenigen, die sich für ein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg interessieren, ist diese Bildungseinrichtung von besonderer Bedeutung: das Abendgymnasium, eine spezielle Gymnasialform, angepasst an die zeitlichen Bedürfnisse von Berufstätigen. Sie werden, je nach Bundesland und lokaler Tradition, in unterschiedlichen Zeitfenstern angeboten. So gibt es Abendgymnasien, die Unterricht an einzelnen Abenden der Woche, beispielsweise nur an drei Tagen pro Woche, anbieten oder aber an jedem Wochentag ab dem frühen Abend sowie Nachmittagsunterricht an fünf Tagen pro Woche. Zusätzlich gib es in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz am Ketteler-Kolleg den Schulversuch Abitur-Online sowie in Bremen das E-Learning-Programm, das nur zwei Präsenztage ergänzt durch Unterricht via Internetplattform vorsieht. Das Abendgymnasium bietet sowohl die Möglichkeit, die Fachhochschulreife als auch die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.

Wer sich für ein Abitur am Abendgymnasium interessiert, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies sind:

• das vollendete 18. Lebensjahr

• eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens 3-jährige Berufstätigkeit (Erziehungszeiten können ebenso wie Arbeitslosigkeit und Wehr- und Zivildienst angerechnet werden)

• ein Schulabschluss (in manchen Bundesländern wird nur das Erfüllen der allgemeinen Schulpflicht vorausgesetzt)

Neben den genannten Voraussetzungen müssen in manchen Fällen, dies betrifft private Abendgymnasien, Gebühren für die Teilnahme am Unterricht erbracht werden. Gebührenfrei sind i.d.R. staatliche Abendgymnasien. Zudem fallen indirekte Kosten für Berufstätige an, wenn für sie aufgrund der Doppelbelastung vom bisherigen Arbeitsumfang am Arbeitsplatz zurücktreten müssen. Finanzielle Unterstützung durch das Schüler-BAföG kann nach dem vierten Semester beantragt werden, wenn eine persönliche Berechtigung besteht. Diese Fördergelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Bezüglich der Kosten nimmt Baden-Württemberg eine Sonderstellung ein, da der zweite Bildungsweg in diesem Bundesland beinahe gänzlich privatisiert wurde. Somit fallen für Schüler am Abendgymnasium hier generell Studienbeiträge an. Bis zum Schuljahr 2004/05 lag der Unkostenbeitrag bei den günstigsten Anbietern bei etwa 15 Euro pro Monat. Mit Beginn des Schuljahres 2005/06 wurden die Mittel für private Schulen gekürzt, so dass die Kosten entsprechend anstiegen und derzeit rund 50 Euro pro Monat betragen. Wer jedoch sein festes Ziel vor Augen hat, sollte sich dadurch nicht abschrecken lassen.

Generell gilt: Das Abendgymnasium bietet, wenn auch bei hohem zeitlichen und evtl. finanziellen Aufwand, eine gute Möglichkeit, beruflichen Wünschen einen Schritt näher zu kommen!

Maximilian Hambruch 

  05.05.2008
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