Das Restaurieren als Beruf
Der Job des Restaurators ist es, Gebäude, Kunstwerke oder Gegenstände in den Ursprung... mehr
In unserer heutigen Informations- und Wissensgesellschaft ist die Schlüsselrolle der Weiterbildung fest etabliert und gesellschaftlich anerkannt. Dabei ist die Erwachsenenbildung in Deutschland im Gegensatz zu anderen Bildungsbereichen nur in geringem Maße durch den Staat geregelt. Dies ist darin begründet, dass den facettenreichen und sich rasch ändernden Anforderungen an Weitbildung am besten durch eine Struktur entsprochen werden kann, die durch Pluralität und Wettbewerb der Träger und der Angebote gekennzeichnet ist. Der Staat betätigt sich aber im Bereich der Erwachsenenbildung in der Festlegung von Grundsätzen sowie der Erwachsenenbildung Förderung, welche in den Gesetzen des Bundes und der Länder festgeschrieben ist. Voraussetzungen und Grundsätze für die Förderung und Finanzierung der Erwachsenenbildung sind im Weiterbildungsgesetz sowie im Bildungsfreistellungsgesetz festgeschrieben. Grundsätzlicherweise sind bezüglich der Erwachsensenbildung Förderung drei Aspekte zu benennen: die Förderung der beruflichen Erwachsenenbildung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III), Gebühren für den Besuch von Bildungseinrichtungen sowie Ausbildungsförderung für Erwachsenen.

Zunächst zum SGB III. Für die Förderung der beruflichen Erwachsenenbildung nach dem SGB III ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Folgende Maßnahmen sind hier abgedeckt: • berufliche Fortbildung, d.h. Maßnahmen zur Feststellung, Erhaltung oder Anpassung der spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten für Erwachsene, die über einen abgeschlossenen Beruf bzw. entsprechende Berufserfahrung verfügen • berufliche Umschulungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Für die Gebühren für den Besuch von Bildungseinrichtungen gilt: grundsätzlich leisten Bildungsteilnehmer einen Beitrag, der durch steuerliche Entlastungen und durch Förderregelungen für untere Einkommensgruppen unterstützt wird. Zusätzlich können aber auch im Kontext von Personalentwicklungsmaßnahmen die Kosten vom Unternehmen getragen werden.
Schließlich kommt in der Erwachsenenbildung Förderung die Ausbildungsförderung für Erwachsene ins Spiel, die schulische Abschlüsse nachträglich erwerben (Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG). BAföG kann z.B. beim Besuch von Abendschulen oder Kollegs gewährt werden, wenn der Lernende beim Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat. Ein genaues Prüfen der Fördermöglichkeiten ist im Vorfeld der geplanten Bildungsmaßnahme immer sinnvoll.
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