Gesellschaft

rating
1 Bewertungen

Fortbildung: Förderung der Bildungsmaßnahme möglich!

Bei vielen Unternehmen sitzen die finanziellen Mittel zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiter nicht immer locker. Wer auf eine betriebliche Unterstützung verzichten muss, sollte eine Fortbildung Förderung in Erwägung ziehen.

Berufliche Fortbildung ist in der Regel kostspielig und für den Großteil der Arbeitnehmer selten eigenständig finanzierbar. Einer repräsentativen Studie bezüglich beruflicher Fortbildung aus dem Jahre 2007 zufolge, die im Auftrag des Baden-Württembergischen Wirtschaftsministeriums erstellt wurde, erfolgt die Finanzierung beruflicher Fortbildung jedoch nur bei 58% der Lernenden über das beschäftigende Unternehmen. Dem entsprechend kommt ein Anteil von 28% der Fortbildungsteilnehmer selbst für die anfallenden Kosten auf. Oftmals bietet es sich aber auch an, Bildungsmaßnahmen fördern zu lassen, denn Fortbildung Förderung ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Drittes Buch ‚Arbeitsförderung’ geregelt, so dass entsprechende Mittel von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt werden können. Voraussetzung zur Fortbildung Förderung ist, dass der Antragsteller nicht eigenständig dazu in der Lage ist, Fortbildungskosten zu tragen. Die Bundsagentur für Arbeit fördert Maßnahmen, die der Erweiterung und dem Erhalt beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse oder der Anpassung technischer Fortschritte dienen. Ebenfalls förderberechtigt sind solche Maßnahmen, die den beruflichen Aufstieg des Teilnehmers begünstigen. Wird der Antrag gewährt, erhält der Antragsteller neben dem monatlichen Unterhaltsbetrag Unterstützung bei Ausgaben für Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Fahrkosten, Arbeitskleidung und anderes. Die Fortbildung Förderung kann voll, teilweise oder als Darlehn erfolgen.

Im Bereich der spezifischen Anpassungsfortbildung greift das sogenannte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, wodurch all diejenigen Unterstützung erfahren, die nach abgeschlossener Berufsausbildung einen beruflichen Aufstieg beispielsweise zum Meister, Betriebswirt, Fachwirt oder Techniker mit Hilfe einer Fortbildung anstreben. Mit dieser Förderungsart stellt die Bundesagentur für Arbeit Darlehn und Zuschüsse für Lehrgangskosten bereit. Erfolgt eine Fortbildungsmaßnahme in Vollzeit, können auch Beiträge zum Lebensunterhalt gezahlt werden. Grundsätzlich wird berufliche Fortbildung in allen Berufssparten gefördert, unanhängig von der Durchführungsform (in Voll- oder Teilzeit, mediengestützt oder im Fernlehrgang).

Neben der Einzelförderung durch die Bundesagentur, werden zudem von den Ländern Mittel zur Verfügung gestellt, die Unternehmen selbst beantragen können. Sie erhalten somit eine Bezuschussung beruflicher Fortbildung zur Gewährleitung einer angemessenen Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Das Land Mecklenburg-Vorpommern etwa fördert berufliche Fortbildung in der strukturschwachen Gegend jährlich mit 200.000 Euro.

von Maximilian Hambruch   26.03.2008
Gestellte Fragen: 0

Fragen zum Beitrag: “Fortbildung: Förderung der Bildungsmaßnahme möglich!”

 

Kommentare

Bisherige Kommentare: 0

Verwandte Artikel

23.10.2010

Stuttgart

18.05.2011

Berufsbegleitende Weiterbildung – ohne die geht kaum noch was

18.05.2011

Das Fachabitur nachholen

23.10.2010

Weiterbildung in München

23.10.2010

IT Seminare

18.05.2011

Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung

18.05.2011

Sprachferien als Alternative

Meistgelesen in dieser Rubrik

Meistgelesen
Empfehlungen