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Das Fortbildung Zertifikat dient der Dokumentation von erworbenem Wissen und ist gleichzeitig eine Möglichkeit kontinuierliche Fortbildung gegenüber Dritten kenntlich zu machen. Insbesondere in der Medizin ist das Vorweisen der kontinuierlichen Fortbildung elementar und die zertifizierte Fortbildung verpflichtend, denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz verlangt, dass jedes Mitglied der Ärztekammer während der Berufsausübung der beruflichen Fortbildung verpflichtet ist. Die Nachweispflicht der medizinischen Fortbildung betrifft sowohl Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, also solche, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassen oder ermächtigt sind, als auch Fachmediziner im Krankenhaus. Die fortwährende medizinische Fortbildung wird in der Fachsprache als Continuing Medical Education (CME) bezeichnet. Grundlage des CME für deutsche Ärztinnen und Ärzte ist dabei der im Jahre 2004 getroffene Beschluss des 107. Deutschen Ärztetages in Rostock. Hier wurde festgelegt, dass alle fünf Jahre bis zu 250 CME-Punkte gesammelt werden müssen. Wird diese Punktezahl nicht erreicht, droht Ärztinnen und Ärzten eine Bezügekürzung. Durch CME ist regelmäßige zertifizierte Fortbildung für Medizinerinnen und Mediziner somit verpflichtend und gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung, in der sie organisiert sind, zu erbringen.
Der Fortbildungsnachweis kann durch ein Fortbildung Zertifikat der Kammern der Ärzte, Zahnärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten freiwillig erbracht werden, eine genaue Form der Dokumentation ist jedoch nicht in der ärztlichen Berufsordnung festgelegt. Für das Fortbildung Zertifikat müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden. Dies ist zunächst der Erwerb und die Dokumentation von 250 Bildungspunkten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren sowie nachstehend das Stellen eines Antrages auf Ausstellung des Zertifikats bei der der zuständigen Ärztekammer. Fortbildungspunkte werden nach Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen durch die Ärztekammern vergeben. Dabei ist der Fortbildungsveranstalter zuständig für den Antrag auf Anerkennung der Fortbildungsmaßnahme bei der zuständigen Kammer. Nachfolgend kategorisiert und vergibt die Ärztekammer gemäß einheitlichen Bewertungskriterien die Anzahl der Fortbildungspunkte. Die Berechtigung zu einem Fortbildung Zertifikat obliegt jedem Kammermitglied, das einen formgerechten Antrag stellt und die erforderliche Punktezahl erreicht. Die Zahl der CME-Punkte wird dabei nicht auf dem Zertifikat vermerkt.
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