Auftragsbestätigung Muster dienen Ihnen als Vorlage
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Die Geschaeftsadresse muss vor allem den potentiellen Kunden bekannt gemacht werden, damit sie wissen, wo sie in den Genuss der angebotenen Dienstleistungen oder Produkte kommen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die wichtigste dieser Varianten ist die Eintragung der Rufnummer ins örtliche Telefonbuch, das man auch im Internet abfragen kann. Dort gibt es auch privat betriebene Telefonregister, bei denen man sich teilweise kostenfrei eintragen kann. Das hat den Vorteil, dass man auch gefunden wird, wenn die Firmenbezeichnung in einer der Suchmaschinen als Suchbegriff eingegeben wird.
Auch für die Kooperations- und Geschäftspartner ist die Kenntnis der Geschaeftsadresse von entscheidender Bedeutung. Schließlich müssen sie genau wissen, wohin sie die Ware liefern sollen, die vom jeweiligen Unternehmen bei ihnen geordert worden ist und wem sie anschließend die Rechnung schicken. Auch in anderen Verträgen muss die korrekte Geschaeftsadresse angegeben werden. Das dient auch dazu, dass im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen – zu denen es hoffentlich nie kommt – die Papiere vom Gericht ordentlich zugestellt werden können.
Auch bei den verschiedenen Versicherungen müssen die Adressangaben korrekt sein, weil es sonst passieren kann, dass man im Ernstfall keine Entschädigungsleistungen bekommt. Genauso benötigen Arbeits- und Ausbildungsverträge sowohl die genaue Geschaeftsadresse, mit der das Unternehmen bei der Gewerbeaufsicht angemeldet ist, als auch eine Angabe zum gegebenenfalls abweichenden Arbeitsort. Für die Angabe der Adresse der Firma gibt es gesetzliche Vorgaben zu beachten. So kann zum Beispiel beim Einzelunternehmer nicht nur irgendeine fantasiereich gewählte Firmenbezeichnung angegeben werden, sondern es muss der vollständige Name des Unternehmers mit auftauchen. Das gilt auch für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, kurz GbR genannt.
Unter seriösen Geschäftsleuten ist es unüblich, bei der Firmenanschrift nur ein Postfach anzugeben. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, aber wer nichts zu verbergen hat, der kann seinen Kunden auch konkret sagen, wo er ein persönliches Gespräch mit den Mitarbeitern oder der Firmenleitung führen könnte, um ein technisches Problem zu klären oder seine Fragen zur Abrechnung an den Mann zu bringen.
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