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Rechnungen erstellen ist für Gewerbetreibende Alltag

Rechnungen erstellen gehört zu Alltag jedes Kaufmanns oder Handwerkers. Dabei ist es manchmal gar nicht so einfach, eine korrekte Rechnung zu erstellen.

Zum Rechnungen erstellen braucht man zuerst einmal eine Art Rechnungsformular, das alle Punkte enthält, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Internet werden Rechnungsvorlagen zum Download angeboten, aber auch jede Druckerei, die Rechnungsformulare druckt, verfügt über Rechnungsvorlagen. Rechnungen werden aus steuerlichen Gründen erstellt und haben ihre Bedeutung für die Buchhaltung, die sich um Dinge wie Umsatzsteuervoranmeldungen und –zahlungen sowie die abschließende Steuererklärung kümmert.

Auch dient das Erstellen von Rechnungen Beweiszwecken. Sie sind ein Indiz dafür, dass eine bestimmte Lieferung oder Dienstleistung erfolgt ist, aus der sich dann eine Forderung für den Lieferanten ergibt. Allerdings begründen Rechnungen keine Forderungen, sondern sind allenfalls ein Indiz. Das Dokument selbst ist eine detaillierte Aufstellung bezüglich einer konkreten Geldforderung. Ausgesprochen wichtig ist die Rechnung noch als Beweismittel für die Gewährleistung. Meist können Gewährleistungsansprüche nur unter Vorlage der Rechnung geltend gemacht werden.

Im Prinzip sind Rechnungsvorlagen zum Rechnungen erstellen alle gleich aufgebaut. Natürlich stehen im Briefkopf der vollständige Name bzw. der Firmenname und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers. Die vom Finanzamt zugeteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (für Auslandsgeschäfte) steht meist mit dem zuständigen Finanzamt, der Bankverbindung, der Geschäftsleitung in der Fußzeile.

In das Anschriftfeld gehört die vollständige Adresse des Leistungsempfängers. Im Betreff-Bereich sind Ausstellungsdatum ünd eine fortlaufende Nummer oder Zahlenreihe, die zur Rechnungsidentifizierung dient und einmalig vergeben wird, also die so genannte Rechnungsnummer, aufgeführt. Darunter werden Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. der Leistung Nettopreis, Mehrwertsteuer in Prozent und Geldbetrag sowie der Bruttopreis aufgeführt. Liegt eine Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer vor, muss dies ebenfalls auf der Rechnungsvorlage erscheinen. Auch der Lieferzeitpunkt sollte auf der erstellten Rechnung vermerkt sein. Berücksichtigt man alle geforderten Angaben beim Rechnungen erstellen und hält sich in etwas an die Rechnungsvorlage, erspart man sich lästige Rückfragen seitens des Finanzamtes oder des Kunden.

 
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von Andreas Reer 14.10.2008
Gestellte Fragen: 1

Fragen zum Beitrag: “Rechnungen erstellen ist für Gewerbetreibende Alltag”

 
Frage 1
 
Gast - geschrieben am 08.07.2011 um 09:17

Muss eine Rechnung unterschrieben werden?

Ein Auftragnehmer hat mir nach Erbringung einer Leistung eine nicht-unterschriebene Rechnung zugesandt. Hat diese Gültigkeit? Behalte ich alle Rechte (z.B. über Gewährleistung), wenn ich aufgrund dieser nichtunterzeicvhneten Rechnung das Geld anweise?

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