Stromaggregate machen Sie unabhängig vom Stromnetz
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Einführung
Usenet Provider gibt es heutzutage wie Sand am Meer – seit knapp 3 Jahren boomt das Usenet und ein Anbieter nach dem anderen erblickt das Licht der Welt und verschwindet manchmal auch recht schnell wieder.
Usenext hat 2005 den Anfang gemacht und begeisterte die User mit hohen Downloadraten, anonymen Zugang und komfortabler Software - kurz darauf folgte Firstload und andere Anbieter. Doch auch davor gab es in Deutschland einige Usenet Provider, die jedoch nicht so aggressiv wie Usenext oder Firstload geworben und daher eher ein Schattendasein geführt hatten.
Heute ist ein Usenet Werbebanner bestimmt jedem mindestens einmal über den Bildschirm gehuscht, der gerade auf der Suche nach einem Download war. Doch wie sicher sind Usenet Provider wirklich, vor allem im Angesicht der bald verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung?
Die Usenet Provider loggen nicht was ihre User downloaden, sie dokumentieren lediglich, wann der User den Zugang benutzt hat und wie viel er heruntergeladen hat um später eine Abrechnung des Accounts möglich zu machen.
Wie sieht es aber mit der Vorratsdatenspeicherung im Jahre 2009 aus?
Usenet Provider und die Vorratsdatenspeicherung (VDS)
Ab dem 01.01.2009 sind Internet Anbieter verpflichtet bestimmte Daten über ihre User zu erheben und zu speichern. Darunter zählt auch die IP Adresse sowie die Anschrift ihrer Kunden. Dies gilt genauso für deutsche Usenet Provider – sie müssen ab 2009 somit Unmengen an Daten speichern. Damit kommen Probleme auf manche Provider zu, die wie zum Beispiel Prepaid-Usenet.de nur eine gültige Email-Adresse bei der Anmeldung fordern und keine weiteren persönlichen Daten von den Usern benötigen.
Das Gute daran ist, dass die Anbieter ihre Daten nicht verifizieren müssen, also nicht überprüfen müssen ob es den Kunden Max Mustermann aus Musterstadt überhaupt gibt. Dies ist dadurch begründet, dass der finanzielle Aufwand für diese Überprüfung in keinem Verhältnis stehen würde und besonders für Unternehmen mit großen Kundenstämmen einfach nicht machbar wäre.
Außerdem dürfen die auf Vorrat gespeicherten Daten nur bei Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von großen Gefahren (der alt bekannte „Kampf gegen den Terror“) genutzt werden –Verstöße gegen das Copyrightgesetz fallen nicht in diese Kategorien.
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