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Trennkost Gerichte: vollwertig und lecker

Die Trennkost leidet unter dem Ruf, kompliziert zu sein. Doch mit etwas Geschick und Know-how ist die Planung einfacher als mancher denkt. Trennkost Gerichte gibt es in vielen Variationen und für jede Tageszeit.

Das Grundprinzip der Trennkost ist einfach: eiweißhaltige und kohlenhydratreiche Lebensmittel gehören nicht gleichzeitig auf den Teller. In der Praxis sollten Sie also bei einem Fleisch- oder Fischmenü keine Nudeln, Kartoffeln oder Reis als Beilage wählen. Ideal sind dagegen Salate und die meisten Gemüsesorten. Für Berufstätige oder Menschen, die häufig in Restaurants essen, bedeutet dies, dass sie bei ihrem Menü einfach die Sättigungsbeilage liegen lassen. Meist lässt sie sich auch durch eine Extra-Portion Salat ersetzen. Denn dies ist ein weiterer Vorteil der Trennkost Gerichte: Von den erlaubten Speisen können Sie beliebig viel genießen. Abzählen von Kalorien oder Mengen gibt es nicht.

Um den Bedarf an Nährstoffen aus der Kohlenhydratgruppe zu decken, bietet es sich an, dann bei der nächsten Mahlzeit auf Zutaten aus der Eiweiß-Gruppe vollständig zu verzichten. Eine mögliche Zusammenstellung für ein Kohlehydrat-Abendessen könnte etwa so aussehen: Italienisches Risotto mit beliebig viel Gemüse und Nüssen oder Streifen von luftgetrocknetem Schinken. Als Dessert bieten sich Bananen.

Eine ideale Hilfe bei der Zusammenstellung der Mahlzeiten bietet eine Tabelle, in der alle gängigen Lebensmittel in den drei passenden Gruppen aufgelistet sind. Damit lassen sich Trennkost Gerichte optimal variieren und wochen- oder tageweise im Voraus planen.

Eine Eiweiß-Mahlzeit am Morgen könnte zum Beispiel aus Eiern mit Schinken und Tomaten bestehen. Wichtig ist es lediglich, dazu kein Brot zu verzehren. Passend sind auch säurehaltigen Obstsorten wie Äpfel, Erdbeeren, Ananas oder Orange. Als kohlehydratreiches Frühstück für Berufstätige empfiehlt sich ein Müsli aus Getreideflocken, das mit Yoghurt oder Kefir angemacht ist. Dazu passen Rosinen, Bananen und Nüsse.

von Petra Krüger   11.11.2008
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