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Seit einigen Jahrzehnten ist es in unserem Land Usus, dass sich Arbeitnehmer nach ca. 45 arbeitsreichen Jahren im Beruf aus dem Berufsleben zurückziehen können und monatlich eine Altersrente erhalten. Dafür haben sie seit Beginn der beruflichen Tätigkeit jeden Monat Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. In der Regel ist es üblich, mit einem Alter von 65 Jahren in Rente zu gehen; wer sich jedoch schon früher aus dem Berufsleben verabschieden möchte, muss unter Umständen Kürzungen der Rentenbezüge hinnehmen. Für die Berechnung und Auszahlung der Altersrenten ist eine staatliche Institution verantwortlich: Die Deutsche Rentenversicherung, ein Zusammenschluss verschiedener deutscher Rentenversicherungsträger. Die Deutsche Rentenversicherung ist der gesetzlichen Sozialversicherung zuzuordnen und wurde im Jahr 2005 durch eine Zusammenfassung mehrerer Behörden und Körperschaften gebildet. In nahezu jeder größeren Stadt befinden sich Service-Center, die den Bürgern bei Fragen zur Verfügung stehen und in denen man z.B. Rentenanträge einreichen kann.
Wenn sich jemand dafür entscheidet, in den Ruhestand einzutreten, ist eine Gratulation üblich. Zum einen gilt es, die Verdienste der Person im Arbeitsleben zu würdigen, andererseits wünscht man für den neuen Lebensabschnitt Glück, Freude und Gesundheit. Typisch ist das Verfassen und Übergeben einer Glückwunschkarte; Damen erhalten oftmals auch einen Blumenstrauß.
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