Die private Krankenversicherung ist in aller Munde
Die ständig neuen Reformen verwirren mehr

Die Reisekostenpauschale ist mittlerweile eine freiwillige Zahlung von Arbeitgebern. Wenn sie gezahlt wird, richtet sie sich meist nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Allerdings haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die vorgegebenen Spesensätze zu reduzieren. Dem betroffen Arbeitnehmer bleibt dann jedoch die Möglichkeit, die angefallenen Reisekosten über die Steuererklärung geltend zu machen.
Die unterschiedlichen Pauschalen
Die Reisekostenpauschale, wenn sie nicht pauschal mit dem Arbeitgeber vereinbart ist, richtet sich, wie schon erwähnt, nach den Vorgaben vom Gesetzgeber. Er gibt zum Beispiel, unterschiedliche Pauschalen für bestimmte zeitliche Abwesenheit vor, so genannte Verpflegungspauschalen. Hauptsächlich werden dabei drei Zeitgrenzen mit bestimmten Pauschalen angegeben. So für Zeitgrenze eins,mindestens 24 Stunden Abwesenheit, eine Verpflegungspauschale von 24 Euro, für mindestens 14Stunden Abwesenheit 12 Euro, für mindestens 8 Stunden eine Verpflegungspauschale von 6 Euro.

Die km-Pauschale
Wenn sie die Reise mit ihrem privaten PKW durchführen, gibt der Gesetzgeber eine Km-Pauschale von derzeit 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer vor. Diese bekommen sie natürlich zu den Verpflegungspauschalen. Bei Benutzung von Motorrad,Mofa, Fahrrad oder als Mitfahrer sind die Spesensätze natürlich wesentlich geringer.
Ausgehandelte Reisekostenpauschale
Eine frei ausgehandelte Reisekostenpauschale zahlen nur noch wenige Firmen. Es gibt natürlich noch Ausnahmen. So geschieht dies oftmals bei reinen Vertriebsangestellten, die ständig unterwegs sein müssen. Diese benötigen immer mal ein paar Euro extra und bekommen diese regelmäßig mit ihrem Gehalt ausgezahlt, zur freien Verfügung versteht sich. Im Normalfall wird die Reisekostenpauschale aber nach einer Dienstreise abgerechnet, und richtet sich nach den strengen gesetzlichen Vorgaben. Manchmal sehr zum Ärger oder Leid der Angestellten, weil sie das Geld während der Dienstfahrt vorlegen müssen. Die Spesensätze für Auslandsaufenthalte richten sich übrigens ebenfalls nach Dauer des Aufenthaltes, aber auch nach dem Land, dass sie bereisen müssen.
Starke Einschränkungen bei der Reisekostenpauschale
Die Reisekostenpauschale, eigentlich der Spesensatz, ist in den letzten Jahren vom Gesetzgeber stark eingeschränkt worden. Ab einer gewissen Höhe werden die Pauschalen besteuert. Sie ist dennoch sehr wichtig, um bestimmte Auslagen, die sie während einer Dienstreise haben, zu begleichen. Und Kosten hat man bei einer Dienstreise immer.
Bsp. MA ist über das Wochenende am Standort des Kunden in UK.
Er arbeitet in dieser Zeit nicht.
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Kommentare
Tine [Gast]
Super informativ!
Maria-Anna Klotz [Gast]
Hervorragende Auskunft - kurz, prägnant, mit allem, was der Reisende wissen muss. Danke!
Reisende [Gast]
Danke für die Info. Auch wenn diese schon eine Weile her ist... Aber was ist mit den steuerfreie Verpflegungszuschüsse auf der Steuerkarte Nr.20 - für Berufskraftfahrer? Wie werden diese in den Steuerformularen eingetragen? Bei Auswärtstätigkeiten? Und Zeile 56 die Übertragung der AG Erstattung? Für Tipps wäre ich wirklich Dankbar.