Ein Pfandleihhaus sorgt für Ihre schnelle Liquidität
Das Pfandleihhaus ist ein Geschäft, welches gegen Annahme von Wertgegenständen einen ... mehr

Jeder, der eine Dienstreise tätigt, der muss sich hinterher mit der Reisekostenabrechnung, auch bekannt als Spesenabrechnung befassen. Außer den auf der Dienstreise zustande gekommenen Belegen und Rechnungen müssen darin auch die Tagesspesen aufgestellt werden. Die Tagesspesen errechnen sich Landes- und Zeitabhängig. In großen Unternehmen, wo Mitarbeiter auf berufsbezogene Dienstreisen geschickt werden, besitzen glücklicherweise eine eigene Reisestelle, die nicht nur die Reisebuchungen übernimmt, sondern auch die Reisekostenabrechnung erledigt. Die Mitarbeiter dieser Abteilung benötigen für die Spesenabrechnung lediglich alle Rechnungen, alle Belege und die exakten Reisezeiten.
Die Tagesspesen muss man dann selbst nicht mehr raussuchen und die Abrechnung ist schnell erledigt. Doch nicht alle haben dieses Glück und viele müssen sich ihre angefallenen Tagesspesen selbst für die Spesenabrechnung zusammensuchen. Doch wer dies einmal gemacht hat, der hat sich entweder eine Software für ein Spesenabrechnungsprogramm angeschafft, oder aber die aktuelle Liste aller Tagesspesen für jedes Land inklusive Deutschland im Büro hängen.
Die Anschaffung einer Software ist dann ratsam, wenn es des Öfteren zu Dienstreisen im In- und Ausland kommt. Auch selbständige Gewerbetreibende arbeiten oft mit solchen Programmen, die automatisch nach der Eingabe der Abwesendheitszeiten die angefallenen Tagesspesen errechnen können. Die Begründung der Tagesspesen liegt darin, dass ein Auswärtsaufenthalt, also der Aufenthalt, der nicht zu Hause stattfindet, in der Regel teurer ist, als der Aufenthalt zu Hause. Es entsteht also ein Verpflegungsmehraufwand, der vergütet werden soll. Arbeitnehmer bekommen diese Tagesspesen vom Arbeitgeber erstattet.
Selbständige vom Finanzamt, indem sie die Mehraufwendungen innerhalb der Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben. Allerdings nur, wenn die Tagesspesen aus beruflichen Gründen angefallen sind, was bewiesen werden muss. Die Tagesspesen errechnen sich aus festgelegten Pauschalbeträgen. Grundsätzlich können Tagesspesen erst verlangt werden, wenn man sich länger als acht Stunden fern von der eigentlichen Arbeitsstätte und von der eigenen Wohnung aufgehalten hat. Die mit Abstand höchsten Tagesspesen gibt’s auf Reisen nach Hongkong und Island. Die Staffelung verläuft in drei Schritten und nach Stunden. Ab 14 Stunden wechselt der Satz und bei 24 Stunden erhält man den Höchstsatz, den man bei Tagesspesen erhalten kann.
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Kommentare
Gast [Gast]
viel zu allgemein gehalten - konkrete Abrechnungsverfahren wären gut.
Christiane Büssgen [Gast]
wo finde ich aktuelle tagessätze? bei google scheinen immer nur alte listen auf?