Baufinanzierung
Baufinanzierung ohne Eigenkapital mehr

Allerdings wird ein Kredit nicht immer pauschal an einen Antragsteller vergeben. Dieser hat in der Regel einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen, um letztlich eine Zusage für die Vergabe eines Darlehens oder eines Kredits von der Kreditgesellschaft zu erhalten. Wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses, das seit mindestens 3 Monaten vor der Antragsstellung bereits besteht. Je nach der Höhe des beantragten Kreditrahmens und den Kreditanforderungen der Kreditgesellschaft kann diese Beschäftigungsfrist auch auf 6 Monate verlängert werden. Wird diese Voraussetzung von dem Antragsteller erfüllt, wird er in der Regel eine Zusage von dem Kreditinstitut erhalten.

Bei der Berechnung einer Kreditsumme muss der Zinssatz per anno bekannt sein, der von dem Kreditinstitut gewährt wird. Seit einigen Jahren sind die Kreditgesellschaften dazu verpflichtet, für jedes der Kreditangebote einen effektiven Zinssatz zu berechnen und dem potenziellen Kreditnehmer mitzuteilen. Dadurch wird es diesem dann möglich, die Angebote schneller und unkompliziert zu vergleichen. Im Effektivjahreszins müssen auch versteckte Gebühren wie zum Beispiel die Bearbeitungsgebühren oder auch einmalige Zahlungsverpflichtungen enthalten sein. Mit der Angabe über den Zinssatz per anno und dem gewünschten Kreditrahmen sowie der festgelegten Laufzeit, kann dann die Höhe der monatlichen Ratenzahlungen berechnet werden. Zusätzlich ist auch wichtig, ob der Kreditnehmer eine Annuität wünscht, also eine Zahlungspause bis zum Beginn der Rückzahlung oder während der Rückzahlung der Tilgungsraten. Je länger die Laufzeit für die Tilgung der Kreditsumme ist, desto höher wird letztlich auch die Tilgungssumme sein. Der Grund dafür ist, dass dem Kreditinstitut durch die längere Bindung an den Kreditnehmer und die längere Wartezeit bis zur vollständigen Rückzahlung der Kreditsumme weitere Kosten entstehen.
Bei einer gewünschten Kreditsumme ab 5.000 Euro werden von den meisten Kreditgesellschaften eine oder mehrere Sicherheiten verlangt, die vertraglich festgehalten werden müssen. Dazu gehören vor allem die Bürgschaft und die Hypothek. Bei dem Abschluss einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, bei Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers die Tilgungsleistung selbst zu übernehmen. Die Hypothek ist eine weitere Möglichkeit zur Unterbindung des Zahlungsausfalls des Kreditnehmers. In diesem Falle würde zum Beispiel das Wohnhaus zum Eigentum der Bank und könnte von dieser verpfändet werden.
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