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Für den Kauf des Grundstückes fallen nicht nur die Kaufkosten an. Der Käufer muss die Grunderwerbsteuer ebenso bezahlen wie den amtierenden Notar, der den Grundstückskaufvertrag beurkundet. Weiterhin fallen Gerichtskosten an. Sollte das Grundstück über einen Makler gekauft werden, sind die Maklerkosten ebenfalls hinzuzurechnen.
Am günstigsten wäre es, wenn der Käufer den Grundstückskaufpreis aus seinen Ersparnissen bezahlen kann. Ist das nicht möglich, sollte er sich um eine günstige Finanzierung bemühen und dabei im Auge haben, dass sich zu der aus der Grundstücksfinanzierung resultierenden Rate auch noch die Rate für die Baukosten addiert.
Die Steuersätze in Deutschland sind unterschiedlich und hängen entscheidend vom eigen... mehr
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