Monatliche Rente - die Existenzgrundlage für Rentner
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Die Wohn Riester Förderung ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für den Bau oder Kauf einer Immobilie. Als Voraussetzung für die Förderung gilt: Die finanzierte Immobilie muss vom Riester-Sparer selbst bewohnt werden. Die Wohnung oder das Haus darf nicht vermietet werden. Die so genannte Eigenheimrente hat nicht nur Vorteile. Alle gesetzlich Versicherten in Deutschland bekommen eine finanzielle Förderung, wenn sie einen Riestervertrag besitzen oder einen abschliessen.
Berufsgruppen wie Ärzte und Architekten oder Selbstständige bekommen keine Riester-Förderung. Wer die staatlichen Zulagen zur Immobilienfinanzierung nutzen möchte, muss die entsprechende Zulagen beantragen. Bei Anbietern der Eigenheimrente, wie Banken und Sparkassen, bekommt man die notwendigen Formulare. Die Eigenheimrente dient dazu, Kapital aus dem Vertrag zu nehmen um damit die Wohnung beziehungsweise das Haus zu finanzieren.

Aber: Das angesparte Geld plus Zulagen steht dem Anleger erst nach seinem Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung. Dann wird die aufgenommene Hypothek zurückgezahlt. Bei einem Baukredit dient die Wohn Riester Förderung zur Abzahlung der Raten. Hier muss man unbedingt beachten, dass nicht jeder Kredit mit der Eigenheimrente getilgt werden kann. Vorher muss man sich unbedingt über die Konditionen beim Anbieter (Bank, Sparkasse, etc.) erkundigen. Der Betrag der Riester-Rente muss die Summe von 15.000 Euro erreicht haben, damit Eigenkapital entnommen werden darf. Das bedeutet, über einen Zeitraum von ungefähr sieben Jahren muss die maximale Sparsumme von 2.100 Euro im Jahr eingezahlt werden. Da die Riester-Rente erst seit 2001 existiert, werden bis jetzt nur wenige Einzahler über ihr Eigenkapital verfügen.
Wenn ein Bausparvertrag für Wohn-Riester zugelassen ist, bekommt man auch hier Zulagen. Bausparkassen machen Angebote für Spar- und Darlehensverträge, die sich mit Riester kombinieren lassen. Mit der Wohn Riester Förderung gibt es keine Wohnungsbauprämie mehr.
Die Einzahlungen in einen Rister-Vertrag sind steuerfrei. Aber für die monatlichen Auszahlungen im Rentenalter müssen Steuern gezahlt werden. Weil aber das Kapital aus Wohn-Riester für den Kauf oder Bau einer Immobilie genommen wird, folgen keine monatlichen Auszahlungen mehr. Es gibt folgende Möglichkeiten: Entweder die Steuerschuld wird bei Rentenbeginn auf einen Schlag mit 30% Rabatt bezahlt. Oder: Die Summe wird in einer Zeit von 17 bis 23 Jahren abbezahlt.
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Kommentare
mio [Gast]
Hallo ich habe vor eine Wohnung zu kaufen und habe schon in Jahr 2008 2 wohn-Riester bauspar vertrage abgeschlossen bei LBS ! Jetzt habe ich erfahren das ich von der Riester-Förderungen profitieren kann nur dann wenn ich die Finanzierung bei der LBS oder Kreisparkasse mache . Stimmt das ?