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Kapitalertragssteuer

Ihre Zinsgewinne führen zur Kapitalertragsteuer

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Die Kapitalertragsteuer stellt eine Erhebungsform der Einkommenssteuer dar. Bestimmte Einkünfte aus Vermögen werden durch sie direkt an der Quelle belastet. Einem Steuersatz von 25 Prozent unterliegen im Rahmen der Kapitalertragsteuer beispielsweise Gewinnanteile aus Aktien sowie Gewinnanteile aus Beteiligung an GmbH oder Genossenschaften. Hinzu kommen noch Zinsen aus Wandelanleihen und Genussrechten. Die Steuersätze können variieren.

Keine Kapitalertragsteuer muss man zahlen für Zinserträge aus Spareinlagen sowie aus festverzinslichen Wertpapieren und für Investmentausschüttungen. Letztgenannte werden im Rahmen der üblichen Einkommensbesteuerung erfasst. Die Kapitalertragsteuer wird nicht erhoben, wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Auch bei einem Freistellungsauftrag greift sie nicht. Dieser Freistellungsauftrag ist gebunden an die Grenzen des Sparerfreibetrags. Er kann auf unterschiedliche Banken verteilt werden.

Die Kapitalertragsteuer wurde erst im Jahr 1993 in Deutschland eingeführt. In anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Österreich existiert ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Der Kapitalertrag wird nach Abzug der Kapitalertragsteuer nicht mehr beim steuerpflichtigen Einkommen berücksichtigt. Außer der Kapitalertragsteuer gibt es eine europäische Zinssteuer, deren Ziel die Gleichbesteuerung der Zinseinnahmen aller Bürger mit Wohnsitz innerhalb der EU ist.

Dabei spielt es keine Rolle, woher das Zinseinkommen stammt, es werden ausnahmslos alle Zinseinnahmen besteuert. Von 2005 bis 2007 beträgt der Steuersatz 15 Prozent, ab 2008 bereits 20 Prozent und nach 2011 35 Prozent. Voraussetzung der Besteuerung ist, dass ein entsprechendes Papier für die gesamte Laufzeit wenigstens 2 Prozent Zinsen bringt.

Bei 0,25 Prozent oder weniger fällt es auch unter diese Steuer. Bei Fonds gilt, wenn sie vor dem 01.03.

02 aufgelegt oder genehmigt wurden, fallen sie nicht unter das Europäische Abkommen zur Zinsbesteuerung. Gleiches trifft zu für Fonds, die weniger als 15 Prozent Zins tragende Wertpapiere enthalten. Bei Fonds mit mindestens 15 Prozent, aber weniger als 40 Prozent, erfolgt die Zinsbesteuerung nur auf den Verkauf. Abgeführt wird die EU-Zinssteuer von den Banken.

Sie berechnen die Höhe auf Grundlage von aktualisierten Daten. Da nicht in allen europäischen Ländern die EU-Zinssteuer gilt, nutzen zahlreiche Steuerflüchtlinge Länder wie Norwegen oder Island für ihre Zwecke. Außereuropäisch gilt dies ebenso für solche Länder wie Dubai oder auch die Bermudas.

 

 
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